Die Gemeinde Bippen gestattet das Aufstellen des Werbeanhängers an der genannten Stelle. Alle Genehmigungs- und Haftungsfragen hat Herr Nyenhuis selbst zu tragen.
Herr Johannes
Nyenhuis, als Betreiber des Ferienhofs Nyenhuis, hat bei der Gemeinde einen
Antrag gestellt, auf dem gemeindlichen Grundstück an der Landesstraße Ecke
Hallweg (siehe Anlagen) ein entsprechendes Werbeschild auf einem Anhänger
aufzustellen.
Aus Sicht
der Gemeinde Bippen spricht inhaltlich nichts gegen das Aufstellen eines
solchen Schildes, da es letztlich als Werbung für den Ferienhof Nyenhuis dient
und dieser eine wichtige Infrastruktureinrichtung für die auch auf Tourismus
ausgerichtete Gemeinde Bippen ist.
Vor diesem
Hintergrund gibt es gemeindlich keine Bedenken, Herrn Nyenhuis das Aufstellen
des Schildes zu gestatten.
Sämtliche
mit dem Aufstellen des Schildes verbundenen Haftungs- und unter Umständen
weitere Genehmigungsfragen durch die Landesstraßenbaubehörde hat Herr Nyenhuis,
falls diese Fragen auftreten, eigenverantwortlich auf eigene Kosten zu regeln.
Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):