Beschluss: einstimmig

Die Gemeinde Bippen gestattet das Aufstellen des Werbeanhängers an der genannten Stelle. Alle Genehmigungs- und Haftungsfragen hat Herr Nyenhuis selbst zu tragen.


Herr Johannes Nyenhuis, als Betreiber des Ferienhofs Nyenhuis, hat bei der Gemeinde einen Antrag gestellt, auf dem gemeindlichen Grundstück an der Landesstraße Ecke Hallweg (siehe Anlagen) ein entsprechendes Werbeschild auf einem Anhänger aufzustellen.

 

Aus Sicht der Gemeinde Bippen spricht inhaltlich nichts gegen das Aufstellen eines solchen Schildes, da es letztlich als Werbung für den Ferienhof Nyenhuis dient und dieser eine wichtige Infrastruktureinrichtung für die auch auf Tourismus ausgerichtete Gemeinde Bippen ist.

 

Vor diesem Hintergrund gibt es gemeindlich keine Bedenken, Herrn Nyenhuis das Aufstellen des Schildes zu gestatten.

 

Sämtliche mit dem Aufstellen des Schildes verbundenen Haftungs- und unter Umständen weitere Genehmigungsfragen durch die Landesstraßenbaubehörde hat Herr Nyenhuis, falls diese Fragen auftreten, eigenverantwortlich auf eigene Kosten zu regeln.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):