1. Die neue Straße vom Hallweg zur Schockländer Straße wird „Alte Draufel“ genannt und entsprechend gewidmet.
2. Die Verkehrsführung des Hallwegs von Nyenhuis zur Berger Straße wird über eine abknickende Vorfahrt sichergestellt. Die Gemeinde hat die hierfür erforderliche Beschilderung in Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde vorzunehmen.
3. Der „alte“ Hallweg bleibt erst so bestehen und wird mit dem Ausbau des „Gooseweges“ mit vereint.
Im Rahmen
der Flurbereinigung ist derzeit im Rahmen des landwirtschaftlichen Wegebaus die
Verbindung von der Berger Straße zur Schockländer Straße erstellt worden.
Durch diesen
Neubau ergeben sich Veränderungen im Straßenverlauf.
Die Straße
„Hallweg“ von Nyenhuis kommend wird als abknickende Vorfahrtsstraße zur „Berger
Straße“ fortgeführt, dies erfolgt in einem Kreuzungsbereich als linksabbiegende
Vorfahrt.
Der Finger „Hallweg“
wird, wie bisher, an den „Eichenweg“ fortgesetzt, hier steht lediglich ein Haus
„Hallweg 1“. Die entsprechende Beschilderung wird vorgenommen.
Dabei wird
auch geregelt werden, dass das alte Straßenstück „Hallweg“ nur noch für
Fußgänger und Radfahrer befahrbar wird. Entsprechende Baken sind aufzubauen.
Im Rahmen
des Linksabbiegens vom „Hallweg“ zur „Berger Straße“ entsteht gleichzeitig eine
neue Straße vom „Hallweg“ rechtsabbiegend zur „Schockländer Straße“. Dies als
untergeordnete Straße. Dieser Teil der neuen Straße sollte, entsprechend der
gemeindlichen Recherche, „Alte Draufel“ genannt werden, da dies die Bezugsgröße
zum Flurkartenkataster ist.
Die
Streckenführung des Hallweges ist langfristig gesehen. Der „alte Hallweg“ zu
Haus Nr. 1 sollte erst mit dem Ausbau des „Gooseweges“ mit in Angriff genommen
werden.
Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):