Bezüglich des Erlasses eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Börsteler Wald und Teichhausen“ wird sich der Landkreis Osnabrück am 17.12.18 mit den eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen befassen. In der Beschlussvorlage ist aufgeführt, dass die durch die Gemeinde Berge eingebrachten Einwände aufgenommen und dass jede eingegangene Stellungnahme sachlich/fachlich bewertet und berücksichtigt wird. Den Hinweis auf das Naherholungsgebiet, welches durch ein Wanderwegesystem erschlossen ist, steht in der Abwägung gegenüber, dass das Gebiet weiterhin diesen Zweck gerecht werden kann. Die Verordnung dient zu dem insbesondere der Beibehaltung der für die Naherholung zu Grunde liegenden Werte.

 

Ferner wird sich der Kreistag in der Sitzung über das Einvernehmen zur Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Hahnenmoor“ beraten und einen Beschluss fassen. Die Gemeinde Berge hatte aufgrund der Beschlussfassung und in der Stellungname mitgeteilt, dass das Kartenmaterial nicht detailliert genug ist und gleichzeitig zu bedenken gegeben wird, dass der Wettruper Moordamm in der Karte nicht eingezeichnet ist und die im Verordnungstext aufgeführten Grünlandflächen in der Karte nicht hinreichend markiert sind. Des Weiteren ist gefordert worden, dass die Nutzung und Erhaltung der Wege und Wegerandstreifen nicht von der Verordnung beeinträchtigt werden darf. Der Abwägungsvorschlag führt aus, dass die Einwände nicht nachvollziehbar sind, da die Grünlandflächen in der Karte einer eindeutigen Musterung/Grauschattierung zugeordnet werden können. Die wenigen Wege im Gebiet unterlagen schon in der alten Schutzgebietsverordnung einer Veränderungssperre. Die neue Verordnung stellt nur klar, dass die Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten freigestellt sind. Es wird daher empfohlen keine Änderung vorzunehmen.

 

Die Sitzung des Kreistages ist öffentlich und die Unterlagen können von jedermann durch das Kreisratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 

Mit Datum vom 21.11.18 hat Herr Simon (Landkreis Osnabrück) mitgeteilt, das Anfang 2018 für die landkreiseigenen Schulen und die Sek-I-Schulen der kreisangehörigen Kommunen eine Ausschreibung durchgeführt wurde, mit dem Ziel die Schulen mit einem Glasfaserdirektanschluss zu versorgen. Das Los „Altkreis Bersenbrück“ hat die Deutsche Telekom gewonnen. Die Telekom ist derzeit in der Umsetzungsplanung. Laut Mitteilung der Telekom sollen die Baumaßnahmen an den Standorten Bersenbrück, Bramsche und Fürstenau in den Osterferien 2019 umgesetzt werden, die Baumaßnahmen an den Standorten Quakenbrück, Ankum, Neuenkirchen und Berge sollen dann in den Sommerferien 2019 folgen.

 

Die AWIGO Logistik GmbH hat mitgeteilt, dass eine Gefährdungsbeurteilung beim Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen im gesamten Landkreis Osnabrück durchgeführt wurden. Grund dafür ist, dass aufgrund einer berufsgenossenschaftlichen Regelung die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein muss. In der Gemeinde Berge berührt es lediglich den Straßenbereich „Am Goosedamm“. Betroffen sind davon 3-4 Anliegerinnen und Anlieger, die zukünftig ihre Mülltonnen an einem Sammelpunkt abstellen können.

 

Der Landkreis Osnabrück hat der Gemeinde Berge einen kommunalen Energiesteckbrief übermittelt. Bürgermeister Brandt verliest die entsprechenden Informationen und reicht den Energiesteckbrief an die Ratsmitglieder weiter. Dieser kann bei Interesse gerne bei der Verwaltung eingesehen werden.

 

Die Ortsgruppe Berge, bestehend aus Vertretern der Werbegemeinschaft Berge, des Heimatvereins und der Kolpingfamilie hat im Rahmen des Förderprogramms lebendige Ortszentren der ILEK einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € erhalten. Die Gelder sollen für zur Neugestaltung des Vorplatzes am katholischen Jugendheim und für Bänke im Bereich des Heimathauses verwendet werden.

 

Bezüglich des Baus der Linksabbiegespur auf der L 102 „Bippener Straße“ ist beim Landkreis Osnabrück der Förderantrag zur Auszahlung der Zuschusssumme in Höhe von 45.000 € gestellt worden. Die Baustelle an sich wird insoweit vorbereitet, dass nach der Winterphase und voraussichtlich Anfang Februar die weiteren Arbeiten (Asphaltierung etc.) durchgeführt werden können. Dies ist allerdings von den jeweiligen Witterungsverhältnissen abhängig. Ferner soll eine Absprache mit dem Landkreis Osnabrück erfolgen und eine Fertigstellung der Linksabbiegespur noch vor Bausanierung der K 162 „Kettenkamper Straße“ erfolgen. Insgesamt ist für die Arbeiten an der Linksabbiegespur eine Vollsperrung von ca. zwei Wochen vorgesehen. Für die Verzögerungen und Unannehmlichkeiten wird um Verständnis gebeten.