Sitzung: 11.12.2018 Gemeinderat Berge
Bezüglich des Erlasses eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Börsteler
Wald und Teichhausen“ wird sich der Landkreis Osnabrück am 17.12.18 mit den
eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen befassen. In der Beschlussvorlage
ist aufgeführt, dass die durch die Gemeinde Berge eingebrachten Einwände
aufgenommen und dass jede eingegangene Stellungnahme sachlich/fachlich bewertet
und berücksichtigt wird. Den Hinweis auf das Naherholungsgebiet, welches durch
ein Wanderwegesystem erschlossen ist, steht in der Abwägung gegenüber, dass das
Gebiet weiterhin diesen Zweck gerecht werden kann. Die Verordnung dient zu dem
insbesondere der Beibehaltung der für die Naherholung zu Grunde liegenden
Werte.
Ferner wird sich der Kreistag in der Sitzung über das Einvernehmen zur
Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Hahnenmoor“ beraten und einen
Beschluss fassen. Die Gemeinde Berge hatte aufgrund der Beschlussfassung und in
der Stellungname mitgeteilt, dass das Kartenmaterial nicht detailliert genug
ist und gleichzeitig zu bedenken gegeben wird, dass der Wettruper Moordamm in
der Karte nicht eingezeichnet ist und die im Verordnungstext aufgeführten
Grünlandflächen in der Karte nicht hinreichend markiert sind. Des Weiteren ist
gefordert worden, dass die Nutzung und Erhaltung der Wege und Wegerandstreifen
nicht von der Verordnung beeinträchtigt werden darf. Der Abwägungsvorschlag führt
aus, dass die Einwände nicht nachvollziehbar sind, da die Grünlandflächen in
der Karte einer eindeutigen Musterung/Grauschattierung zugeordnet werden
können. Die wenigen Wege im Gebiet unterlagen schon in der alten Schutzgebietsverordnung
einer Veränderungssperre. Die neue Verordnung stellt nur klar, dass die Unterhaltungs-
und Instandsetzungsarbeiten freigestellt sind. Es wird daher empfohlen keine
Änderung vorzunehmen.
Die Sitzung des Kreistages ist öffentlich und die Unterlagen können von
jedermann durch das Kreisratsinformationssystem heruntergeladen werden.
Mit Datum vom 21.11.18 hat Herr Simon (Landkreis Osnabrück) mitgeteilt,
das Anfang 2018 für die landkreiseigenen Schulen und die Sek-I-Schulen der
kreisangehörigen Kommunen eine Ausschreibung durchgeführt wurde, mit dem Ziel
die Schulen mit einem Glasfaserdirektanschluss zu versorgen. Das Los „Altkreis
Bersenbrück“ hat die Deutsche Telekom gewonnen. Die Telekom ist derzeit in der
Umsetzungsplanung. Laut Mitteilung der Telekom sollen die Baumaßnahmen an den
Standorten Bersenbrück, Bramsche und Fürstenau in den Osterferien 2019 umgesetzt
werden, die Baumaßnahmen an den Standorten Quakenbrück, Ankum, Neuenkirchen und
Berge sollen dann in den Sommerferien 2019 folgen.
Die AWIGO Logistik GmbH hat mitgeteilt, dass eine Gefährdungsbeurteilung
beim Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen im gesamten Landkreis Osnabrück
durchgeführt wurden. Grund dafür ist, dass aufgrund einer
berufsgenossenschaftlichen Regelung die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer
gewährleistet sein muss. In der Gemeinde Berge berührt es lediglich den
Straßenbereich „Am Goosedamm“. Betroffen sind davon 3-4 Anliegerinnen und
Anlieger, die zukünftig ihre Mülltonnen an einem Sammelpunkt abstellen können.
Der Landkreis Osnabrück hat der Gemeinde Berge einen kommunalen
Energiesteckbrief übermittelt. Bürgermeister Brandt verliest die entsprechenden
Informationen und reicht den Energiesteckbrief an die Ratsmitglieder weiter.
Dieser kann bei Interesse gerne bei der Verwaltung eingesehen werden.
Die Ortsgruppe
Berge, bestehend aus Vertretern der Werbegemeinschaft Berge, des Heimatvereins
und der Kolpingfamilie hat im Rahmen des Förderprogramms lebendige Ortszentren
der ILEK einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € erhalten. Die Gelder sollen für zur
Neugestaltung des Vorplatzes am katholischen Jugendheim und für Bänke im
Bereich des Heimathauses verwendet werden.
Bezüglich des Baus der Linksabbiegespur auf der L 102 „Bippener Straße“ ist beim Landkreis Osnabrück der Förderantrag zur Auszahlung der Zuschusssumme in Höhe von 45.000 € gestellt worden. Die Baustelle an sich wird insoweit vorbereitet, dass nach der Winterphase und voraussichtlich Anfang Februar die weiteren Arbeiten (Asphaltierung etc.) durchgeführt werden können. Dies ist allerdings von den jeweiligen Witterungsverhältnissen abhängig. Ferner soll eine Absprache mit dem Landkreis Osnabrück erfolgen und eine Fertigstellung der Linksabbiegespur noch vor Bausanierung der K 162 „Kettenkamper Straße“ erfolgen. Insgesamt ist für die Arbeiten an der Linksabbiegespur eine Vollsperrung von ca. zwei Wochen vorgesehen. Für die Verzögerungen und Unannehmlichkeiten wird um Verständnis gebeten.