Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

1.       Der Rat der Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

2.       Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem neuen Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.


In der Sitzung vom 18.04.18 hat der Rat der Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge aufzustellen.

 

Der ca. 1,7 ha große Änderungsbereich liegt unmittelbar nördlich der Asterfeldstraße, zwischen der Straße „Am Wall“ im Westen und der Straße „Pappelweg“ im Osten. Planungsanlass ist, dass der Rat der Gemeinde Berge die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ beschlossen hat, um die bereits das Umfeld des Änderungsbereichs prägende Wohnnutzung im Zuge einer angemessenen Nachverdichtung und Ergänzung fortzuentwickeln. Im Änderungsbereich soll dementsprechend insgesamt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die bislang bestehende Grünfläche soll dementsprechend verkleinert werden. Die Schaffung von zusätzlichen Baumöglichkeiten bereits erschlossenen und bebauten Ortsteilen entspricht den vorrangigen Zielen des Rates der Gemeinde, da erschlossenes Bauland in Berge zur Zeit nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung steht und auch der § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ausdrücklich darauf hinweist, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll. Die Gemeinde Berge folgt hier auch dem städteplanerischen Ziel „Innenentwicklung und Nachverdichtung“.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses und der entsprechenden Gutachten (Artenschutz, Wasserwirtschaft/Bodengrundgutachten) ist ein Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge erstellt worden. Die erforderlichen Unterlagen und Gutachten sind allen Ratsmitgliedern zur Beratung übermittelt worden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planen + Bauen / Umwelt + Wege hat ein Anlieger angemerkt, ob die Erschließungsstraße nicht direkt  an die Straße „Asterfeldstraße“ angebunden werden kann. An und für sich habe man sich bereits auf dem vorliegenden Entwurf festgelegt, wobei man nach weiteren Planungen und Rücksprachen mit dem zuständigen Ingenieurbüros sagen kann, dass eine Verlegung durchaus sinnvoll erscheint. Da die Umsetzung nach Auskunft des Ingenieurbüros Westerhaus erschließungstechnisch möglich ist, ist nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Dehling & Twisselmann kurzfristig ein veränderter Planentwurf erstellt worden. Dieser wird von Bürgermeister Brandt verteilt und vorgestellt. Der neue Entwurf sieht nun vor, dass die Erschließung des Baugebietes über die Straße „Asterfeldstraße“ erfolgt, sodass im Anschlussbereich „Am Wall“ lediglich ein Fuß- und Radweg vorhanden ist. Das Wohnbaugebiet ist daher in sich eigenständig erschlossen.

 

Die Mitglieder des Rates sind sich einig, dass der neue Entwurf den Anliegerinnen und Anliegern der Straße „Am Wall“ entgegenkommt und die Änderung beschlossen werden sollte.