Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):
1. Der Rat der Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
2. Der
Rat der Gemeinde Berge stimmt dem neuen
Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Asterfeld II“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
In der Sitzung vom 18.04.18 hat der Rat der Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge aufzustellen.
Der ca. 1,7 ha große Änderungsbereich liegt
unmittelbar nördlich der Asterfeldstraße, zwischen der Straße „Am Wall“ im
Westen und der Straße „Pappelweg“ im Osten. Planungsanlass ist, dass der Rat
der Gemeinde Berge die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“
beschlossen hat, um die bereits das Umfeld des Änderungsbereichs prägende
Wohnnutzung im Zuge einer angemessenen Nachverdichtung und Ergänzung
fortzuentwickeln. Im Änderungsbereich soll dementsprechend insgesamt ein
Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die bislang bestehende
Grünfläche soll dementsprechend verkleinert werden. Die Schaffung von
zusätzlichen Baumöglichkeiten bereits erschlossenen und bebauten Ortsteilen
entspricht den vorrangigen Zielen des Rates der Gemeinde, da erschlossenes
Bauland in Berge zur Zeit nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung steht und
auch der § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ausdrücklich darauf hinweist, dass mit
Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll. Die Gemeinde Berge
folgt hier auch dem städteplanerischen Ziel „Innenentwicklung und
Nachverdichtung“.
In Ausführung des obigen Beschlusses und der
entsprechenden Gutachten (Artenschutz, Wasserwirtschaft/Bodengrundgutachten)
ist ein Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge
erstellt worden. Die erforderlichen Unterlagen und Gutachten sind allen
Ratsmitgliedern zur Beratung übermittelt worden.
In der Sitzung des Ausschusses für Planen +
Bauen / Umwelt + Wege hat ein Anlieger angemerkt, ob die Erschließungsstraße
nicht direkt an die Straße
„Asterfeldstraße“ angebunden werden kann. An und für sich habe man sich bereits
auf dem vorliegenden Entwurf festgelegt, wobei man nach weiteren Planungen und
Rücksprachen mit dem zuständigen Ingenieurbüros sagen kann, dass eine Verlegung
durchaus sinnvoll erscheint. Da die Umsetzung nach Auskunft des Ingenieurbüros
Westerhaus erschließungstechnisch möglich ist, ist nach Rücksprache mit dem
Planungsbüro Dehling & Twisselmann kurzfristig ein veränderter Planentwurf
erstellt worden. Dieser wird von Bürgermeister Brandt verteilt und vorgestellt.
Der neue Entwurf sieht nun vor, dass die Erschließung des Baugebietes über die
Straße „Asterfeldstraße“ erfolgt, sodass im Anschlussbereich „Am Wall“
lediglich ein Fuß- und Radweg vorhanden ist. Das Wohnbaugebiet ist daher in
sich eigenständig erschlossen.
Die Mitglieder des Rates sind sich einig,
dass der neue Entwurf den Anliegerinnen und Anliegern der Straße „Am Wall“
entgegenkommt und die Änderung beschlossen werden sollte.