Der Auftrag zum Bau der Linksabbiegespur auf der L 102 „Bippener Straße“ ist an die Firma Koldewei Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG aus Schwaförden erteilt worden. Baubeginn ist noch im November diesen Jahres. Die Planstraße des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ ist ebenso durch die Firma fertiggestellt worden. Der Bau der Linksabbiegespur wird zunächst im Bereich der „Friedrich-Segler-Straße“ vorgenommen, damit es nicht nach Aufbruch der Landesstraße zu witterungsbedingten Verzögerungen kommt. Die Arbeiten im Gemeindeteil Hekese, deren Auftragsvergabe durch die Teilnehmergemeinschaft Hekese erfolgte, sind in den letzten Zügen.

 

Mit Herrn Inclán (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück) ist über die Sanierung der L 102 „Börsteler Straße“ von Berge zur Gemeindegrenze nach Herzlake gesprochen worden. Die Arbeiten liegen im Zeitplan und der erste Teilabschnitt bis zur Abfahrt nach Grafeld werde bald wieder freigegeben. Der zweite Teilabschnitt in Richtung Börstel bis zur Gemeindegrenze werde voraussichtlich Ende November wieder freigegeben werden.

 

Der Aufbau der Straßenbeleuchtung im Bereich der „Orthauser Straße/Schulweg“ im Gemeindeteil Grafeld wird derzeit durch die Firma Haverkamp aus Fürstenau vorgenommen. Im Anschluss erfolgt die Inbetriebnahme durch Anschluss ans Straßenbeleuchtungsnetz, sodass die Maßnahme noch in diesem Jahr abgeschlossen sein wird.

 

Für den 22.11.18 ist ein offizieller Spatenstich für den Ausbau der K 122 „Kettenkamper Straße“ mit Radwegneubau vorgesehen. Dabei sollen zunächst die notwendigen Rodungsarbeiten in der Zeit der Vegetationsruhe durchgeführt werden. Die maßgeblichen Straßenbauarbeiten starten im Frühjahr 2019. Nach den derzeitigen Planungen soll auch die K 119 „Dalverser Straße“ im Jahr 2019 saniert werden.

 

Im Gemeindeteil Grafeld sind zusammen mit der Firma Dettmer größere Straßen- und Wegebereiche bearbeitet worden. Die im Moor befindlichen Straßen sind im Jahre 2008 gefräst und geschottert worden. Aufgrund des moorigen Untergrundes sei es zu starken Absenkungen und entsprechenden Profilveränderungen gekommen. Die einfache Beschotterung und Materialauffüllung sei hier nicht mehr sinnvoll gewesen. Daraufhin habe man den Untergrund aufgeraut, mit einem Gräder die Profilierung vorgenommen und im Anschluss das neue Material mit einer Straßenwalze fest eingearbeitet. Das Ergebnis sei zufriedenstellend, wobei man eine noch bessere Bindung erzielen könnte, wenn es in  naher Zukunft regnen würde. Es war ein zu trockener Sommer/Herbst. Diese Bearbeitungsweise ist ebenso auf einem Weg in Berge angewendet worden.

 

Am Mittwoch, den 14.11.18 um 19.00 Uhr findet im Saal Schohaus eine öffentliche Veranstaltung über den Sachstand der Bauleitverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße und der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ statt, um auch innerhalb der Bevölkerung einen gleichen Informationsstand herbeizuführen. In der Veranstaltung soll dann auch ein Ausblick über die zukünftige Umsetzung (mögliche Erschließungszeitraum etc.) mitgeteilt werden.

 

Am Sonntag, den 18.11.18 findet die Gedenkfeier zum Volkstrauertag statt. Die Ratsmitglieder und die Bevölkerung sind eingeladen daran teilzunehmen.

 

Der alljährliche Seniorennachmittag der Gemeinde Berge findet am Mittwoch, dem 28.11.18 ab 15:00 Uhr im Saal Schohaus in Berge statt. Insgesamt sind ca. 520 Personen eingeladen worden.

 

Zum 15.9.2018 ist beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems (ArL) erneut der Antrag auf Förderung für die Errichtung eines vereinsunabhängigen Freizeit- und Sportgeländes im Bereich „Upberg“ in Berge gestellt worden. Allerdings musste der Antrag ein wenig „modifiziert“ werden, um die entsprechende Fördersumme bei möglichen Einsparungen zu erhalten. Nach der bisher festgelegten Förderquote kann es durchaus sein, dass bei entsprechenden Einsparungen nicht der genehmigte Förderbetrag gezahlt, sondern eine Auszahlung abhängig von der prozentualen Förderquote vorgenommen würde. Somit sind nicht förderrelevante Kosten (Planungskosten etc.) herausgenommen worden.