Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Der Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Fürstenau gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), - Stufe III, wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Der Plan ist bekannt zu machen.


Samtgemeindeamtsrätin Kolosser teilt mit, dass es keine Einwände während der öffentlichen Auslegung des Plans gegeben habe.

Aufgrund der straffen Fristsetzung durch das Ministerium sei jedoch eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):