a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von - 152.360,12 € wird aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 57.722,49 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 81.586,86 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 15.491,23 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 Entlastung erteilt.
-Während der Behandlung dieses
Tagesordnungspunktes verlässt Bürgermeister Tolsdorf den Sitzungsraum und der
I. stellv. Bürgermeister Imke übernimmt den Vorsitz.-
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt
die Schlussberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 und
zum 31.12.2017 vorgelegt.
Vom RPA
wurde festgestellt, dass gegen eine Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse
2016 und 2017 sowie eine Entlastungserteilung prüfungsseitig keine Bedenken
bestehen.
Die
Jahresabschluss- und Prüfungsberichte 2016 und 2017 liegen den Ratsmitgliedern
vor.
Der Rat beschließt einstimmig
(10 Ja-Stimmen):