Sitzung: 05.09.2018 Gemeinderat Berge
Ein
Einwohner möchte wissen, warum in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
„Gewerbegebiet Lingener Straße“ die Bereiche als „Mischgebiet“ (MI) ausgewiesen
werden sollen, obwohl für eine Wohnbebauung die Festsetzung als „allgemeine
Wohngebiete“ (WA) erfolgen könne. Bei der Ausweisung als „Mischgebiet“ könne
man keine genehmigungsfreien Bauanträge nach § 62 NBauO ermöglichen.
Bürgermeister Brandt ergänzt, dass eine Abstufung von einem „Gewerbegebiet“ zum
„Mischgebiet“ erfolgt, da in dem Bereich bereits Gewerbetätigkeit ausgeübt
wird. Diese Planungen sind bereits vorab mit dem Landkreis Osnabrück erörtert worden.
Ein
Einwohner der Straße „Am Wall“ möchte wissen, wer für Reparaturen zuständig
ist, wenn bei der Erschließung des neuen Baugebietes die Baufahrzeuge die
bestehende Straße beschädigen sollten. Wer komme insgesamt für die Kosten auf,
wenn eine Straße endausgebaut wird? Es wäre ratsam, wenn dann auch die
Versorgungsträger vorab informiert würden. Bei Beschädigungen sind die
notwendigen Reparaturen durchzuführen und bei einem Endausbau die Anlieger zu
beteiligen. Ferner möchte der Anwohner wissen, wie es mit der Ableitung des
Oberflächenwassers aussieht. Ist auch hier eine Verrieselung auf den
Grundstücken vorgesehen? Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen kann das
nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser auf den Grundstücken
verrieseln, so Bürgermeister Brandt.