Ein Einwohner möchte wissen, warum in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ die Bereiche als „Mischgebiet“ (MI) ausgewiesen werden sollen, obwohl für eine Wohnbebauung die Festsetzung als „allgemeine Wohngebiete“ (WA) erfolgen könne. Bei der Ausweisung als „Mischgebiet“ könne man keine genehmigungsfreien Bauanträge nach § 62 NBauO ermöglichen. Bürgermeister Brandt ergänzt, dass eine Abstufung von einem „Gewerbegebiet“ zum „Mischgebiet“ erfolgt, da in dem Bereich bereits Gewerbetätigkeit ausgeübt wird. Diese Planungen sind bereits vorab mit dem Landkreis Osnabrück erörtert worden.

 

Ein Einwohner der Straße „Am Wall“ möchte wissen, wer für Reparaturen zuständig ist, wenn bei der Erschließung des neuen Baugebietes die Baufahrzeuge die bestehende Straße beschädigen sollten. Wer komme insgesamt für die Kosten auf, wenn eine Straße endausgebaut wird? Es wäre ratsam, wenn dann auch die Versorgungsträger vorab informiert würden. Bei Beschädigungen sind die notwendigen Reparaturen durchzuführen und bei einem Endausbau die Anlieger zu beteiligen. Ferner möchte der Anwohner wissen, wie es mit der Ableitung des Oberflächenwassers aussieht. Ist auch hier eine Verrieselung auf den Grundstücken vorgesehen? Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen kann das nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser auf den Grundstücken verrieseln, so Bürgermeister Brandt.