Der Rat beschließt einstimmig (12
Ja-Stimmen):
a)
Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016 nach
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von –
98.650,91 € wird aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
gebildeten Rücklage gedeckt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von 57.554,11 € wird der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b)
Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017 nach
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von –
149.105,26 € wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO zunächst aus der mit Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage (132.876,19 €) gedeckt. Die
Deckung des noch verbleibenden Fehlbetrages in Höhe von – 16.229,07 € erfolgt
aus dem Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis (216,58 €) und aus der mit
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage (16.012,49).
c)
Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister für die
Jahresabschlüsse 2016 und 2017 Entlastung erteilt.
Bürgermeister Brandt tritt um 19:15 Uhr der
Sitzung wieder bei.
Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine
Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie eine
Entlastungserteilung prüfungsseitig keine Bedenken bestehen. Die erforderlichen Unterlagen der Jahresabschlüsse
sind allen Ratsmitgliedern übermittelt worden.
Für den
Jahresabschluss 2016 bleibt festzuhalten, dass der Fehlbetrag beim ordentlichen
Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von – 98.650,91 € aus der mit
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt wird. Der
Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
57.554,11 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
Beim
Jahresabschluss 2017 sieht das Ergebnis leider noch schlechter aus. Der
Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von –
149.105,26 € wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO zunächst aus der mit Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage (132.876,19 €) gedeckt. Die
Deckung des noch verbleibenden Fehlbetrages in Höhe von – 16.229,07 € erfolgt
aus dem Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis und aus der mit Überschüssen
des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage (16.012,49).
Die Ergebnisse der
Jahresabschlüsse 2016 und 2017 lassen derzeit nur die Schlussfolgerung zu, dass
für den Haushalt 2019 eine Steuererhebung unerlässlich ist. Des Weiteren werden
sich alle Kommunen auch mit der Thematik „Grundsteuer“ befassen müssen, da nach
einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die derzeitige Grundsteuer nicht
verfassungsgemäß ist. Der Liquiditätskredit der Gemeinde Berge werde momentan
auch nahezu ausgeschöpft, wobei durch die entsprechenden Grundstücksverkäufe
hier auch eine Reduzierung erfolgen wird. Die Verluste aus den Jahren 2016 und
2017 werden durch die Gewinnrücklagen der Vorjahre in Höhe von 607.000 €
abgedeckt. Insgesamt seien die Ergebnisse aber nicht zufriedenstellend, so
Bürgermeister Brandt.
Um 19:10 Uhr verlässt Bürgermeister Brandt die Sitzung und übergibt zur Abstimmung den Vorsitz an den II. stellv. Bürgermeister Kamp. Dieser fragt die Mitglieder des Rates, ob noch Rückfragen bestehen und bittet anschließend um Abstimmung.