Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

a)    Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von – 98.650,91 € wird aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 57.554,11 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b)    Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von – 149.105,26 € wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO zunächst aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage (132.876,19 €) gedeckt. Die Deckung des noch verbleibenden Fehlbetrages in Höhe von – 16.229,07 € erfolgt aus dem Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis (216,58 €) und aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage (16.012,49).

 

c)    Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 Entlastung erteilt.

 

Bürgermeister Brandt tritt um 19:15 Uhr der Sitzung wieder bei.

 

 


Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt die Schlussberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 und zum 31.12.2017 vorgelegt.

 

Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie eine Entlastungserteilung prüfungsseitig keine Bedenken bestehen. Die erforderlichen Unterlagen der Jahresabschlüsse sind allen Ratsmitgliedern übermittelt worden.

 

Für den Jahresabschluss 2016 bleibt festzuhalten, dass der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von – 98.650,91 € aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt wird. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 57.554,11 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Beim Jahresabschluss 2017 sieht das Ergebnis leider noch schlechter aus. Der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von – 149.105,26 € wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO zunächst aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage (132.876,19 €) gedeckt. Die Deckung des noch verbleibenden Fehlbetrages in Höhe von – 16.229,07 € erfolgt aus dem Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis und aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage (16.012,49).

 

Die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 lassen derzeit nur die Schlussfolgerung zu, dass für den Haushalt 2019 eine Steuererhebung unerlässlich ist. Des Weiteren werden sich alle Kommunen auch mit der Thematik „Grundsteuer“ befassen müssen, da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die derzeitige Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist. Der Liquiditätskredit der Gemeinde Berge werde momentan auch nahezu ausgeschöpft, wobei durch die entsprechenden Grundstücksverkäufe hier auch eine Reduzierung erfolgen wird. Die Verluste aus den Jahren 2016 und 2017 werden durch die Gewinnrücklagen der Vorjahre in Höhe von 607.000 € abgedeckt. Insgesamt seien die Ergebnisse aber nicht zufriedenstellend, so Bürgermeister Brandt.

 

Um 19:10 Uhr verlässt Bürgermeister Brandt die Sitzung und übergibt zur Abstimmung den Vorsitz an den II. stellv. Bürgermeister Kamp. Dieser fragt die Mitglieder des Rates, ob noch Rückfragen bestehen und bittet anschließend um Abstimmung.