Der Rat beschließt einstimmig (13
Ja-Stimmen):
Auf Grundlage der
geänderten Planunterlagen zum Ratsbeschluss vom 28.06.2018 und des vorliegenden
Ergebnisses des Baugrundgutachtens wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Rat der Gemeinde
Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
2. Der Rat der Gemeinde
Berge stimmt den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ zu und
beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB durchzuführen.
In der Sitzung vom 18.04.18 hat der Rat der
Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
„Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge aufzustellen.
Die entsprechenden
Planunterlagen sind dann in der Sitzung des Rates vom 27.06.18 vorgestellt und
Folgendes beschlossen worden:
Je Wohngebäude sind
maximal 2 Wohnungen, bei Doppelhäusern je Doppelhaushälfte maximal 1 Wohnung
zulässig und vorbehaltlich des Ergebnisses der Baugrundgutachtens wird
folgender Beschluss gefasst:
1. Der Rat der Gemeinde
Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
2. Der Rat der Gemeinde
Berge stimmt den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ zu und
beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Nach dem nunmehr vorliegenden
Baugrundgutachten sowie den weiteren Vorplanungen zur Umsetzung des
Bebauungsplanes ist eine Änderung der Planunterlagen erforderlich, die eine erneute
Beschlussfassung erfordert.
In der ursprünglichen Planung war angedacht, die Schmutz- und
Regenwasserkanalisation an das in der Straße „Am Tempelskamp“ vorhandene
Kanalnetz anzuschließen. Seitens des Wasserverbandes Bersenbrück wird aufgrund
der vorhandenen Höhenunterschiede und der zu berücksichtigenden Sicherheiten
ein direkter Anschluss im südöstlichen Bereich der L 60 „Lingener Straße“ für
erforderlich gehalten.
Dadurch ergibt sich, dass im südöstlichen
Bereich eine Freifläche von einer Breite zu 6,00 m vorhanden sein muss, um den
Anschluss an die Entsorgungsleitungen zu gewährleisten, da die Kanalrohre
nebeneinander gelegt werden. Dieser Bereich wird dann bei der Erschließung der
Straßen zunächst durch entsprechende Poller abgesperrt, später ist eine Nutzung
als Gartenfläche durch die anliegenden Grundstücke möglich. (Zur
Information: Die Kosten für den Schmutzwasserkanal werden seitens des
Wasserverbandes Bersenbrück nach deren Satzung je angeschlossenes Grundstück
pauschal und unabhängig von den tatsächlichen Baukosten abgerechnet). Im
Ergebnis sieht das Baugrundgutachten vor, dass eine Verrieselung des nicht
schädlich verunreinigten Oberflächenwassers auf den Grundstücken erfolgen kann.
In Ausführung der
obigen Beschlüsse, der entsprechenden Gutachten (Schallschutz, Artenschutz,
Wasserwirtschaft/Bodengrundgutachten) und der Prognosen (Immissionen) ist ein
neuer Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet
Lingener Straße“ in Berge erstellt worden.
Das Ingenieurbüro Westerhaus aus Bramsche ist mit der Umsetzung der Planungen zur Erschließung der Baugebiete beauftragt worden. Es erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Wasserverband Bersenbrück, so Bürgermeister Brandt.