Der Rat
beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):
Seitens der
Gemeinde Berge wird der Erhalt der Natur und der dort lebenden Tierwelt als
Zielsetzung der Verordnung dem Grunde nach begrüßt. Gleichwohl werden durch den
vorliegenden Verordnungsentwurf Eingriffe in die land- und forstwirtschaftlichen
Flächen vorgenommen. Daher wird darum gebeten, dass die zum Erlass der
Verordnung beigebrachten Einwendungen/Anregungen betroffener Anliegerinnen und
Anlieger im Verfahren ernst genommen und berücksichtigt werden.
Ferner dient das
Verordnungsgebiet überregional als Naherholungsbereich und wird umfassend durch
ein Wanderwegesystem erschlossen. Aus Sicht der Gemeinde Berge sollte diese
Naherholungsfunktion erhalten und nicht durch die Verordnung beeinträchtigt
werden.
Mit Schreiben vom 04.02.16 hat der Landkreis
Osnabrück den Verordnungsentwurf Naturschutzgebiet (NSG) „Börsteler Wald“
öffentlich ausgelegt und unter anderem die Gemeinde Berge zur Stellungnahme
aufgefordert. Das Stift Börstel ist damals durch die Gemeinde Berge
entsprechend unterrichtet worden und hat einen in Berlin ansässigen
Rechtsanwalt mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragt. Der Rat hat sich in
seiner Sitzung vom 16.03.16 mit dieser Thematik befasst und folgenden Beschluss
gefasst:
Die Gemeinde Berge gibt eine
allgemeingehaltene Stellungnahme ab, die Inhaltlich umfassen soll, das seitens
der Gemeinde Berge begrüßt wird, die Natur- und Tierwelt zu erhalten, aber das
die vorliegende Verordnung zur einer massiven Beeinträchtigung der forst- und
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, insbesondere vor dem Hintergrund des
Stifts Börstel und das es sich bei dem
„Börsteler Wald“ um ein Naherholungsgebiet handelt, welches auch touristischen
Zwecken dient. Ferner sollte der Landkreis Osnabrück prüfen, ob nicht die
Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ausreichend ist.
In der Folgezeit hat der Landkreis Osnabrück
den Verordnungsentwurf zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG)
zurückgenommen und kundgetan, dass beabsichtigt ist, eine Ausweisung als
Landschaftsschutzgebiet (LSG) vorzunehmen.
Mit Schreiben vom 09.07.2018 hat der Landkreis Osnabrück nunmehr darüber
informiert, dass der Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet (LSG)
„Börsteler Wald und Teichhausen“ nebst Begründung und dazugehörigen Karten in
der Zeit vom 09.07.18 bis zum 10.08.18 zur öffentlichen Einsichtnahme beim
Landkreis Osnabrück als auch bei der Samtgemeinde Fürstenau ausliegt.
Ferner ist der Gemeinde Berge die Möglichkeit
gegeben worden, bis zum 10.08.18 Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 16.07.18
und per E-Mail ist eine Fristverlängerung bis zum 07.09.18 beantragt worden.
Dies war erforderlich, da angesichts der erheblichen Diskussion zu dieser
Thematik innerhalb der Bevölkerung die Gemeinde Berge gehalten ist, den vom
Landkreis Osnabrück übermittelten Entwurf in einer öffentlichen Ratssitzung zu
behandeln. Diese Vorgehensweise ist auch bei den Verordnungsentwürfen zu
anderen Gebieten angewendet worden, so Bürgermeister Brandt.
Der Gemeinde Berge sind keine ausgedruckten
Textdokumente und Pläne übermittelt worden. Dies erfolgt durch Bereitstellung
der Unterlagen auf der Seite des Landkreises Osnabrück bis zum 10.08.2018. Die
Auslegungsunterlagen waren für die Ratsmitglieder im Ratsinformationssystem
abrufbar.
Das Stift Börstel wird gegen die beabsichtigte Ausweisung rechtlich vorgehen,
da nach dortiger Auffassung bereits die sogenannten Lebensraumtypen
unzutreffend erfasst und dargestellt sind. Für das Stift Börstel wird der
beauftragte Rechtsanwalt Einwendungen gegenüber dem Landkreis Osnabrück
vorbringen. Er hat jedoch ebenfalls Fristverlängerung beantragt, so
Bürgermeister Brandt.