Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

Seitens der Gemeinde Berge wird der Erhalt der Natur und der dort lebenden Tierwelt als Zielsetzung der Verordnung dem Grunde nach begrüßt. Gleichwohl werden durch den vorliegenden Verordnungsentwurf Eingriffe in die land- und forstwirtschaftlichen Flächen vorgenommen. Daher wird darum gebeten, dass die zum Erlass der Verordnung beigebrachten Einwendungen/Anregungen betroffener Anliegerinnen und Anlieger im Verfahren ernst genommen und berücksichtigt werden.

 

Ferner dient das Verordnungsgebiet überregional als Naherholungsbereich und wird umfassend durch ein Wanderwegesystem erschlossen. Aus Sicht der Gemeinde Berge sollte diese Naherholungsfunktion erhalten und nicht durch die Verordnung beeinträchtigt werden.


Mit Schreiben vom 04.02.16 hat der Landkreis Osnabrück den Verordnungsentwurf Naturschutzgebiet (NSG) „Börsteler Wald“ öffentlich ausgelegt und unter anderem die Gemeinde Berge zur Stellungnahme aufgefordert. Das Stift Börstel ist damals durch die Gemeinde Berge entsprechend unterrichtet worden und hat einen in Berlin ansässigen Rechtsanwalt mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragt. Der Rat hat sich in seiner Sitzung vom 16.03.16 mit dieser Thematik befasst und folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Gemeinde Berge gibt eine allgemeingehaltene Stellungnahme ab, die Inhaltlich umfassen soll, das seitens der Gemeinde Berge begrüßt wird, die Natur- und Tierwelt zu erhalten, aber das die vorliegende Verordnung zur einer massiven Beeinträchtigung der forst- und landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, insbesondere vor dem Hintergrund des Stifts Börstel  und das es sich bei dem „Börsteler Wald“ um ein Naherholungsgebiet handelt, welches auch touristischen Zwecken dient. Ferner sollte der Landkreis Osnabrück prüfen, ob nicht die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ausreichend ist.

 

In der Folgezeit hat der Landkreis Osnabrück den Verordnungsentwurf zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG) zurückgenommen und kundgetan, dass beabsichtigt ist, eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vorzunehmen.


Mit Schreiben vom 09.07.2018 hat der Landkreis Osnabrück nunmehr darüber informiert, dass der Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Börsteler Wald und Teichhausen“ nebst Begründung und dazugehörigen Karten in der Zeit vom 09.07.18 bis zum 10.08.18 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Landkreis Osnabrück als auch bei der Samtgemeinde Fürstenau ausliegt.

 

Ferner ist der Gemeinde Berge die Möglichkeit gegeben worden, bis zum 10.08.18 Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 16.07.18 und per E-Mail ist eine Fristverlängerung bis zum 07.09.18 beantragt worden. Dies war erforderlich, da angesichts der erheblichen Diskussion zu dieser Thematik innerhalb der Bevölkerung die Gemeinde Berge gehalten ist, den vom Landkreis Osnabrück übermittelten Entwurf in einer öffentlichen Ratssitzung zu behandeln. Diese Vorgehensweise ist auch bei den Verordnungsentwürfen zu anderen Gebieten angewendet worden, so Bürgermeister Brandt.

 

Der Gemeinde Berge sind keine ausgedruckten Textdokumente und Pläne übermittelt worden. Dies erfolgt durch Bereitstellung der Unterlagen auf der Seite des Landkreises Osnabrück bis zum 10.08.2018. Die Auslegungsunterlagen waren für die Ratsmitglieder im Ratsinformationssystem abrufbar.


Das Stift Börstel wird gegen die beabsichtigte Ausweisung rechtlich vorgehen, da nach dortiger Auffassung bereits die sogenannten Lebensraumtypen unzutreffend erfasst und dargestellt sind. Für das Stift Börstel wird der beauftragte Rechtsanwalt Einwendungen gegenüber dem Landkreis Osnabrück vorbringen. Er hat jedoch ebenfalls Fristverlängerung beantragt, so Bürgermeister Brandt.