Sitzung: 03.09.2018 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BER/037/2018
Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
empfiehlt einstimmig (8 Ja-Stimmen):
Auf Grundlage der
geänderten Planunterlagen zum Ratsbeschluss vom 28.06.2018 und des vorliegenden
Ergebnisses des Baugrundgutachtens wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Rat der Gemeinde
Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
2. Der Rat der Gemeinde Berge stimmt den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der
Vorsitzende Gappel übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister
Brandt.
In der Sitzung vom 18.04.18 hat der Rat der Gemeinde Berge auf
Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet
Lingener Straße“ in Berge aufzustellen.
Die entsprechenden Planunterlagen sind
dann in der Sitzung des Rates vom 27.06.18 vorgestellt und Folgendes
beschlossen worden:
Je Wohngebäude sind maximal 2 Wohnungen,
bei Doppelhäusern je Doppelhaushälfte maximal 1 Wohnung zulässig und vorbehaltlich
des Ergebnisses der Baugrundgutachtens wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Rat der Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet
Lingener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
2. Der Rat der Gemeinde Berge stimmt den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Nach dem nunmehr vorliegenden Baugrundgutachten sowie den weiteren
Vorplanungen zur Umsetzung des Bebauungsplanes ist eine Änderung der
Planunterlagen erforderlich, die eine erneute Beschlussfassung
erfordert.
In der ursprünglichen Planung war angedacht, die Schmutz- und
Regenwasserkanalisation an das in der Straße „Am Tempelskamp“ vorhandene
Kanalnetz anzuschließen. Seitens des Wasserverbandes Bersenbrück wird aufgrund
der vorhandenen Höhenunterschiede und der zu berücksichtigenden Sicherheiten
ein direkter Anschluss im südöstlichen Bereich der L 60 „Lingner Straße“ für
erforderlich gehalten.
Dadurch ergibt sich, dass im südöstlichen Bereich eine Freifläche
von einer Breite zu 6,00 m vorhanden sein muss, um den Anschluss an die
Entsorgungsleitungen zu gewährleisten, da die Kanalrohre nebeneinander gelegt
werden. Dieser Bereich wird dann bei der Erschließung der Straßen zunächst
durch entsprechende Poller abgesperrt, später ist eine Nutzung als Gartenfläche
durch die anliegenden Grundstücke möglich. (Zur Information: Die Kosten
für den Schmutzwasserkanal werden seitens des Wasserverbandes Bersenbrück nach
deren Satzung je angeschlossenes Grundstück pauschal und unabhängig von den
tatsächlichen Baukosten abgerechnet)
Im Ergebnis sieht das Baugrundgutachten vor, dass eine
Verrieselung des nicht schädlich verunreinigten Oberflächenwassers auf den
Grundstücken erfolgen kann.
In Ausführung der obigen Beschlüsse, der
entsprechenden Gutachten (Schallschutz, Artenschutz, Wasserwirtschaft/Bodengrundgutachten)
und der Prognosen (Immissionen) ist ein neuer Entwurf zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge erstellt
worden.
Die erforderlichen Unterlagen und Gutachten können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://sgfuerstenau.privatecloud.itebo.de/s/GM34cWQfvkCZc4T/authenticate