Sitzung: 03.09.2018 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BER/036/2018
Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt +
Wege empfiehlt einstimmig (8 Ja-Stimmen):
Seitens der Gemeinde Berge wird der Erhalt
der Natur und der dort lebenden Tierwelt als Zielsetzung der Verordnung dem
Grunde nach begrüßt. Gleichwohl werden durch den
vorliegenden Verordnungsentwurf Eingriffe in die land- und
forstwirtschaftlichen Flächen vorgenommen. Daher wird darum gebeten, dass die
zum Erlass der Verordnung beigebrachten Einwendungen/Anregungen betroffener
Anliegerinnen und Anlieger im Verfahren ernst genommen und berücksichtigt
werden.
Ferner dient das Verordnungsgebiet
überregional als Naherholungsbereich und wird umfassend durch ein
Wanderwegesystem erschlossen. Aus Sicht der Gemeinde Berge sollte diese
Naherholungsfunktion erhalten und nicht durch die Verordnung beeinträchtigt
werden.
Der Vorsitzende
Gappel übergibt zur Sachverhaltserläuterung an Bürgermeister Brandt.
Mit Schreiben
vom 04.02.16 hat der Landkreis Osnabrück den Verordnungsentwurf Naturschutzgebiet
(NSG) „Börsteler Wald“ öffentlich ausgelegt und unter anderem die Gemeinde
Berge zur Stellungnahme aufgefordert. Das Stift Börstel ist damals durch die
Gemeinde Berge entsprechend unterrichtet worden und hat einen in Berlin
ansässigen Rechtsanwalt mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragt.
Der Rat hat
sich in seiner Sitzung vom 16.03.16 mit dieser Thematik befasst und folgenden
Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Berge gibt eine allgemeingehaltene Stellungnahme ab, die Inhaltlich umfassen soll, das seitens der Gemeinde Berge begrüßt wird, die Natur- und Tierwelt zu erhalten, aber das die vorliegende Verordnung zur einer massiven Beeinträchtigung der forst- und landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, insbesondere vor dem Hintergrund des Stifts Börstel und das es sich bei dem „Börsteler Wald“ um ein Naherholungsgebiet handelt, welches auch touristischen Zwecken dient. Ferner sollte der Landkreis Osnabrück prüfen, ob nicht die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ausreichend ist.
In der
Folgezeit hat der Landkreis Osnabrück den Verordnungsentwurf zur Ausweisung als
Naturschutzgebiet (NSG) zurückgenommen und kundgetan, dass beabsichtigt ist, eine
Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vorzunehmen.
Mit Schreiben vom 09.07.2018 hat der Landkreis Osnabrück nunmehr darüber
informiert, dass der Verordnungsentwurf zum
Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Börsteler Wald und Teichhausen“ nebst Begründung
und dazugehörigen Karten in der Zeit vom 09.07.18 bis zum 10.08.18 zur
öffentlichen Einsichtnahme beim Landkreis Osnabrück als auch bei der
Samtgemeinde Fürstenau ausliegt.
Des Weiteren ist der Gemeinde Berge die Möglichkeit gegeben
worden, bis zum 10.08.18 Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 16.07.18 und per
E-Mail ist eine Fristverlängerung bis zum 07.09.18 beantragt worden. Dies war
erforderlich, da angesichts der erheblichen
Diskussion zu dieser Thematik innerhalb der Bevölkerung
die Gemeinde Berge gehalten ist, den vom Landkreis Osnabrück übermittelten
Entwurf in einer öffentlichen Ratssitzung zu behandeln. Diese Vorgehensweise
ist auch bei den Verordnungsentwürfen zu anderen Gebieten angewendet worden, so
Bürgermeister Brandt.
Der Gemeinde Berge sind
keine ausgedruckten Textdokumente und Pläne übermittelt worden. Dies erfolgt
durch Bereitstellung der Unterlagen auf der Seite des Landkreises Osnabrück bis
zum 10.08.2018. Die Auslegungsunterlagen für die Ratsmitglieder im Ratsinformationssystem
abrufbar.
Der Äbtissin des Stift Börstel ist die Situation in einem persönlichen Gespräch
erörtert worden. Das Stift Börstel wird gegen die beabsichtigte Ausweisung
rechtlich vorgehen, da nach dortiger Auffassung bereits die sogenannten
Lebensraumtypen unzutreffend erfasst und dargestellt sind. Für das Stift
Börstel wird der beauftragte Rechtsanwalt Einwendungen gegenüber dem Landkreis Osnabrück
vorbringen. Er hat jedoch ebenfalls Fristverlängerung beantragt, so
Bürgermeister Brandt.
Insgesamt sollte (wie in der Stellungnahme vom März
2016) darauf verwiesen werden, dass die vorgebrachten Einwände der
Anliegerinnen und Anlieger berücksichtigt und auch der touristische Aspekt
(Berücksichtigung des Wanderwegesystems) durch die Verordnung nicht
beeinträchtigt wird, so Bürgermeister Brandt.