Sitzung: 27.09.2018 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 3/003/2018
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016
nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
1.303.262,18 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes
in Höhe von 93.165,30 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
b) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017
nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
1.776.271,48 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Fehlbetrag beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von -7.929,24 € wird aus der mit Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.
c) Gemäß § 129 NKomVG wird dem
Samtgemeindebürgermeister für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 Entlastung
erteilt.
Der Samtgemeinderat beschließt ohne Diskussion einstimmig (18 Ja-Stimmen):