Sitzung: 26.04.2005 Stadtrat
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und der Rat beschlussfähig ist. Hinsichtlich der Einladungsfrist verweist er auf § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Fürstenau vom 13.12.2001.