Sitzung: 30.08.2018 Ausschuss für Finanzen und strategische Entwicklung
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 3/003/2018
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016
nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
1.303.262,18 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes
in Höhe von 93.165,30 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
b) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017
nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
1.776.271,48 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Fehlbetrag beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von -7.929,24 € wird aus der mit Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.
c) Gemäß § 129 NKomVG wird dem
Samtgemeindebürgermeister für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 Entlastung
erteilt.
Samtgemeindeverwaltungsoberrätin Moormann teilt mit, dass die Jahresabschlüsse der Jahre 2016 und 2017 der Samtgemeinde Fürstenau durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück als zuständiges Kommunalprüfungsamt geprüft wurden und stellt das Ergebnis vor. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Die Ausschussmitglieder nehmen dies wohlwollend zur Kenntnis.
Beigeordneter Spree erklärt, dass es in anderen Jahren Jahresabschlüsse mit anderen Ergebnissen gegeben habe. Die Abschlüsse der Jahre 2015, 2016 und 2017 seien positiv. Die guten Abschlüsse dürften aber zu keiner Euphorie führen. Es müsse weiterhin sparsam gewirtschaftet werden.
Beigeordneter Brandt schließt sich dem grundsätzlich an. Die positiven Abschlüsse sollten jedoch nicht zu unnötigen Investitionen verleiten lassen. Der Sparsamkeitsgedanke sollte beibehalten werden.
Der Ausschuss für Finanzen und
strategische Entwicklung empfiehlt einstimmig (10 Ja-Stimmen):