Sitzung: 28.08.2018 Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 3/002/2018
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016
nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
913.071,74 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Fehlbetrag beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes
in Höhe von -50.879,65 € wird aus der mit Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.
b) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017
nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
584.071,23 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von 87.390,23 € wird der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Stadtdirektor
für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 Entlastung erteilt.
Samtgemeindeverwaltungsoberrätin Moormann stellt die wichtigsten Eckdaten der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 vor. Beanstandungen seitens des Rechnungsprüfungsamtes gab es nicht.
Sowohl das Jahresergebnis 2016 als auch das Ergebnis 2017 fielen deutlich besser aus als ursprünglich geplant.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 schloss im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 142.100 €. Der Jahresabschluss konnte mit einem Überschuss in Höhe von 862.192,09 € erstellt werden.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 schloss im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 262.300 €. Der Jahresabschluss konnte mit einem Überschuss in Höhe von 671.461,46 € erstellt werden.
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Die positiven Jahresabschlüsse sind sowohl der sparsamen Haushaltsführung durch Politik und Verwaltung als auch der guten Wirtschaftslage geschuldet. Die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses sind sich einig, dass auch weiterhin sparsam und mit Augenmaß gewirtschaftet werden müsse.
Der Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: