Sitzung: 25.06.2018 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Der
Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt einstimmig (8
Ja-Stimmen):
Die Straßen „Holthöchte“, „Höfener-Esch“ und „Hoher Esch“ werden durch ein Ingenieurbüro begutachtet und bewertet. Danach sollen durch das Ingenieurbüro Vorschläge zur Sanierung einschließlich der damit verbundenen Kosten gemacht werden.
Der
Vorsitzende Gappel erteilt Ratsherrn Heskamp das Wort, um als Vertreter der
CDU-Fraktion nähere Angaben zum Antrag zu geben.
Ratsherr
Heskamp verweist auf den eingereiten Antrag, wonach sich die benannten Straßen
„Holthöchte“ und „Hoher Esch“ in einem schlechten Zustand befinden, aber noch
nichts von Seiten der Gemeinde Berge unternommen worden ist. Die Anwohner haben
bereits die Erschließungsbeiträge bezahlt und können einen ordnungsgemäßen
Zustand der Straßen erwarten. Es wäre empfehlenswert, wenn die Straßen durch
ein entsprechendes Ingenieurbüro besichtigt und begutachtet werden, damit die
Notwendigkeit der Reparaturen festgelegt werden kann.
Bürgermeister
Brandt ergänzt, dass in den Aufzählungen dann auch die Straße „Höfener Esch“
mit aufgenommen werden sollte. Ratsfrau Plagge hatte in der Vergangenheit diesbezüglich
mehrfach auch die Straße "Hoher Esch" benannt.
Im
Jahre 2012 sind entsprechende Teilbereiche der Straße „Höfener-Esch“
ausgebessert worden. Durch den unsachgemäßen Einsatz von ungeeignetem
Streumittel (Kainit) wurden starke Schäden an der Oberfläche der Pflasterung
der Straßen „Holthöchte“, „Hoher Esch“ und „Höfener-Esch“ verursacht. Eine
Herstellerhaftung ist ausgeschlossen, was bereits vor Jahren rechtlich geprüft wurde. Kainit ist ein
Düngemittel, welches mit den Pflastersteinen reagiert und es somit zu den
Absprengungen gekommen ist.
Die
entsprechenden Ausbesserungen in der Straße „Höfener-Esch“ sind mit dem
Personal des Bauhofes durchgeführt worden. Allerdings ist dies dauerhaft keine
Lösung. Insgesamt bleibt zunächst abzuwarten, was eine Bewertung und Begutachtung
ergibt und welche finanziellen Aufwendungen vorgenommen werden müssen
Ratsherr
Heskamp verweist darauf, dass die Anwohner aber nicht sitzen gelassen werden
können und man nun auch etwas machen sollte. Ratsherr Behner stimmt dieser
Argumentation zu.
Eine
finanzielle Beteiligung der Anlieger ist nicht zulässig, da es in diesem Falle um
eine Ausbesserungsmaßnahme handelt und die Gemeinde hierfür verantwortlich ist.
Es sollten daher alle benannten Straßen mit aufgenommen werden, so
Bürgermeister Brandt.
Ratsherr Nichting fragt nach dem weiteren Ablauf, ob in diesem Zusammenhang z.B. alle Anwohnerinnen und Anwohner über die weitere Vorgehensweise schriftlich informiert werden. Bürgermeister Brandt erläutert, dass eine entsprechende Vorstellung in öffentlicher Sitzung erfolgen könne.