Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt einstimmig (8 Ja-Stimmen):

 

Die Straßen „Holthöchte“, „Höfener-Esch“ und „Hoher Esch“ werden durch ein Ingenieurbüro begutachtet und bewertet. Danach sollen durch das Ingenieurbüro Vorschläge zur Sanierung einschließlich der damit verbundenen Kosten gemacht werden.


Der Vorsitzende Gappel erteilt Ratsherrn Heskamp das Wort, um als Vertreter der CDU-Fraktion nähere Angaben zum Antrag zu geben.

 

Ratsherr Heskamp verweist auf den eingereiten Antrag, wonach sich die benannten Straßen „Holthöchte“ und „Hoher Esch“ in einem schlechten Zustand befinden, aber noch nichts von Seiten der Gemeinde Berge unternommen worden ist. Die Anwohner haben bereits die Erschließungsbeiträge bezahlt und können einen ordnungsgemäßen Zustand der Straßen erwarten. Es wäre empfehlenswert, wenn die Straßen durch ein entsprechendes Ingenieurbüro besichtigt und begutachtet werden, damit die Notwendigkeit der Reparaturen festgelegt werden kann.

 

Bürgermeister Brandt ergänzt, dass in den Aufzählungen dann auch die Straße „Höfener Esch“ mit aufgenommen werden sollte. Ratsfrau Plagge hatte in der Vergangenheit diesbezüglich mehrfach auch die Straße "Hoher Esch" benannt.

 

Im Jahre 2012 sind entsprechende Teilbereiche der Straße „Höfener-Esch“ ausgebessert worden. Durch den unsachgemäßen Einsatz von ungeeignetem Streumittel (Kainit) wurden starke Schäden an der Oberfläche der Pflasterung der Straßen „Holthöchte“, „Hoher Esch“ und „Höfener-Esch“ verursacht. Eine Herstellerhaftung ist ausgeschlossen, was bereits vor Jahren rechtlich geprüft wurde. Kainit ist ein Düngemittel, welches mit den Pflastersteinen reagiert und es somit zu den Absprengungen gekommen ist.

 

Die entsprechenden Ausbesserungen in der Straße „Höfener-Esch“ sind mit dem Personal des Bauhofes durchgeführt worden. Allerdings ist dies dauerhaft keine Lösung. Insgesamt bleibt zunächst abzuwarten, was eine Bewertung und Begutachtung ergibt und welche finanziellen Aufwendungen vorgenommen werden müssen

 

Ratsherr Heskamp verweist darauf, dass die Anwohner aber nicht sitzen gelassen werden können und man nun auch etwas machen sollte. Ratsherr Behner stimmt dieser Argumentation zu.

 

Eine finanzielle Beteiligung der Anlieger ist nicht zulässig, da es in diesem Falle um eine Ausbesserungsmaßnahme handelt und die Gemeinde hierfür verantwortlich ist. Es sollten daher alle benannten Straßen mit aufgenommen werden, so Bürgermeister Brandt.

 

Ratsherr Nichting fragt nach dem weiteren Ablauf, ob in diesem Zusammenhang z.B. alle Anwohnerinnen und Anwohner über die weitere Vorgehensweise schriftlich informiert werden. Bürgermeister Brandt erläutert, dass eine entsprechende Vorstellung in öffentlicher Sitzung erfolgen könne.