Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Dem Antrag der Eheleute Kühle und Lübcker auf Sperrung des Gemeindeweges im Einfahrtsbereich der „Hekeser Straße/Im Mersch“ wird stattgegeben. Es soll eine Ausweisung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgen (Aufstellung Sackgassenschild/Einfahrtsverbot, Ausweisung „Anlieger frei") und in Absprache mit dem Landkreis Osnabrück an der "Hekeser Straße" ein Sichtspiegel aufgestellt werden.


Der Landkreis Osnabrück hat im Rahmen der Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen auf der K 121 „Hekeser Straße“ die Einmündung am Grundstück in Höhe des ehemaligen Steuerbüros Oehmann umgebaut und die Gestaltung derart verändert, dass eine bessere Befahrung in den Ein- und Ausfahrbereich zur Kreisstraße 121 vorhanden ist. Dieses Teilstück soll dadurch zukünftig mehr in Anspruch genommen werden. Hierfür musste allerdings kein Grunderwerb von der Familie Lübcker getätigt werden, so Bürgermeister Brandt.

 

Ferner sind entlang der „Hekeser Straße“ ebenso die Einfahrtsbereiche am Radweg überarbeitet worden. Teilweise wurden auch die Straßeneinläufe neu gesetzt bzw. ersetzt. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden ebenso die Radwegplatten teilweise ausgetauscht, so Bürgermeister Brandt.

 

Durch ebendiese Maßnahmen haben die Eheleute Lübcker und Kühle anlässlich eines Ortstermins wiederum die Sperrung des Gemeindeweges für den Durchgangsverkehr beantragt. Aus ihrer Sicht erscheint eine Sperrung am Ende des Weges in Höhe der Einmündung auf den Gemeindeweg sinnvoll, so dass dieses Teilstück von der Kreisstraße nur als Zufahrt zu den Gebäuden dient. Die Gesamtproblematik ist aufgrund zahlreicher Beschwerden der Eheleute Lübcker nicht neu. Bereits vor Jahren wurde diese Thematik mit dem Landkreis Osnabrück eingehend erörtert. Der Landkreis Osnabrück hatte bereits damals gegen eine Sperrung des Teilstückes keine Einwendungen, verlangte aber den verkehrsgerechten Ausbau der Einmündung in Höhe des Steuerbüros Oehmann auf Kosten der Gemeinde Berge. Diese Maßnahme ist nun abschließend umgesetzt worden.

 

Weiterhin wird zukünftig das bereits vor Jahren renovierte Fachwerkhaus (gegenüber der Familie Lübcker) im Innenausbau fertiggestellt und soll dauerhaft bewohnt werden. Das Haus liegt mit seinem Eckpunkt direkt auf dem Gemeindeweg und aus denkmalschutzrechtlicher Sicht war seinerzeit eine Zurückversetzung nicht möglich. Ebenso so unglücklich liegt das Haus der Familie Lübcker, die direkt von der Haustür auf den Gemeindeweg treten. Der vorgenannte  Weg hat eine direkte Anbindung an die K 121 „Hekeser Straße“ und wird von den Hinteranliegern sowie von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt, um die Grundstücke im Bereich „Mersch“ zu erreichen.

 

In Absprache mit dem Landkreis Osnabrück soll an der „Hekeser Straße“ ein Sichtspiegel aufgestellt werden. Gleichzeitig sollte der gesperrte Weg am Einfahrtsbereich mit dem Schild „Anlieger frei“ gekennzeichnet werden. Es besteht nämlich keine Wendemöglichkeit.