Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Im Ausweisungsgebiet befinden sich Wirtschaftswege der Gemeinde Berge, die hauptsächlich zur landwirtschaftlichen Nutzung bzw. der Erreichbarkeit der im Gebiet ausgewiesenen Flächen genutzt werden. Bereits vor Jahren sind die entsprechenden Straßenbereiche gefräst und das Material in Absprache mit dem Landkreis Osnabrück wieder eingebaut worden. Die entsprechenden Teilbereiche sollen nicht in das Naturschutzgebiet mit aufgenommen werden, sondern außerhalb des Geltungsbereiches bleiben. Dies betrifft ebenso den Wegerandstreifen (einschließlich Bewuchs).

 

Ferner befindet sich im Bereich der alten Klärteiche der Lernstandort „Grafelder Moor“. Durch die Ausweisung sollte es zu keiner Beeinträchtigung des Lernstandortes kommen.

 

Die über die Samtgemeinde Fürstenau beigebrachten und zur Stellungnahme verwendeten Unterlagen sind nicht ausreichend, um eine sachgerechte Information zu gewährleisten. Ferner ist das Kartenmaterial mit dem Verordnungstext abgeglichen worden. Der im Verordnungsentwurf beschriebene „Wettruper Moordamm“ ist in der Karte nicht bezeichnet und auch nicht erkennbar. Die in dem Verordnungsentwurf dargestellten Flächen sind daher nicht hinreichend erkennbar und angemessen definiert.

 

Gleichwohl werden durch den vorliegenden Verordnungsentwurf Eingriffe in die land- und forstwirtschaftlichen Flächen vorgenommen. Es wird darum gebeten, dass die zur Neuausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Hahnenmoor“ beigebrachten Einwendungen/Anregungen betroffener Anliegerinnen und Anliegern im Verfahren ernst genommen und entsprechend berücksichtigt werden.


Das bereits bestehende Naturschutzgebiet (NSG) „Hahnenmoor“ erstreckt sich landkreisübergreifend auf Gebiete der Samtgemeinden Herzlake und Fürstenau, wobei in der Gemeinde Berge der Gemeindeteil Grafeld betroffen ist.

 

Das NSG umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 620,2 ha, ist Teil des gemeldeten FFH-Gebietes „52“ und muss nun, wie andere Gebiete auch mit einem nationalen Schutzstatus versehen werden, weshalb die bestehende NSG-Satzung zu überprüfen und den maßgeblichen FFH-Kriterien anzupassen ist.

 

Zwischen dem Landkreis Osnabrück und dem Landkreis Emsland ist eine öffentliche Vereinbarung dahingehend getroffen worden, dass die erforderlichen Verfahrensschritte zur Satzungsänderung durch den Landkreis Emsland durchgeführt werden und die Satzung im Einvernehmen mit dem Landkreis Osnabrück erlassen werden soll.

 

Mit Schreiben vom 05.06.18 hat der Landkreis Emsland die Samtgemeinde Fürstenau darüber informiert, dass die Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Hahnenmoor“ in der Samtgemeinde Herzlake, Landkreis Emsland und der Samtgemeinde Fürstenau, Landkreis Osnabrück erfolgen soll. Die Samtgemeinde Fürstenau hat das entsprechende Anschreiben am 06.06.18 an die Gemeinde Berge weitergeleitet.

 

Der Verordnungsentwurf nebst Begründung und dazugehörigen Karten liegen in der Zeit vom 18.06.18 bis zum 27.07.18 zur öffentlichen Einsichtnahme sowohl  beim Landkreis Emsland als auch bei den Samtgemeinden Herzlake und Fürstenau aus. Des Weiteren ist der Gemeinde Berge die Möglichkeit gegeben worden, bis zum 27.07.18 zur genannten Neuausweisung Stellung zu nehmen.

 

Die übersandten Unterlagen wurden seitens der Gemeinde Berge in elektronischer Form Herrn Guido Holtheide (Vorsitzender des Hegerings Berge), der auch betroffener Landwirt ist, mit der Bitte übermittelt, die Unterlagen auch den anderen betroffenen Landwirten zur Verfügung zu stellen. Es wurde darauf hingewiesen, dass sofern Einwendungen erhoben werden sollen, dies durch die rechtlich Betroffenen erfolgen muss. Um eine entsprechende Mitteilung an die Gemeinde Berge wurde gebeten, die auf diese Einwendungen dann in ihrer Stellungnahme entsprechend hinweisen kann, so Bürgermeister Brandt.

 

Aus gemeindlicher Sicht bedarf es einer Klarstellung des genauen Grenzverlaufes des NSG „Hahnenmoor“ im Hinblick auf die gemeindlichen Wirtschaftswege und der Wegeseitenräume. Hier laufen derzeit noch die Vorklärungen, nichts desto trotz sollte im Rahmen einer Stellungnahme darauf hingewiesen werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Vorzugsweise geht es darum, dass die vorhandenen Wege und Wegeseitenräume (inkl. Bewuchs) nicht als Naturschutzgebiet aufgenommen werden, da die jeweiligen Straßenbereiche bereits vor Jahren gefräst und das Material anschließend wieder eingebaut worden ist.

 

Im Ausschuss für Planen +  Bauen / Umwelt + Wege ist ebenso angeregt worden, dass auf den Lernstandort „Grafelder Moor“ hinzuweisen, damit es später nicht zu Beeinträchtigungen kommt.

 

Ebenso sollte wie beim Naturschutzgebiet „Suddenmoor“ darauf hingewiesen werden, dass die abgegebenen Stellungnahmen der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger entsprechend berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig, dass alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger auch entsprechende Stellungnahmen im Verfahren abgeben, damit auch die Eingaben geprüft werden können. Spätere Einwendungen, die nicht im Verfahren vorgetragen wurden, können sonst nicht berücksichtigt werden, so Bürgermeister Brandt.

 

Beigeordneter Hömme teilt mit, dass man sich intensiv mit den Unterlagen und dem Verordnungsentwurf auseinandergesetzt habe. Die beigebrachten und zur Stellungnahme übersandten Unterlagen sind nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Auseinandersetzung mit der Thematik zu ermöglichen. Zum Beispiel ist der beschriebene „Wettruper Moordamm“ in der Karte nicht bezeichnet und auch nicht erkennbar. Die dargestellten Flächen sind nicht hinreichend erkennbar und nicht angemessen ausgewiesen.  Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und eines transparenten Verfahrens wäre es sicherlich hilfreich, wenn zukünftig die Dokumente zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Berge ausgelegt werden.