Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Durch die Gemeinde Berge werden keine weiteren verkehrsregelnden Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Hinweisschildern + Sackgassenschild) vorgenommen.


Mit Datum vom 14.05.2018 hat Frau Ursula Oehmann (Steuerberatungsbüro Oehmann) den Antrag gestellt, dass die zwischen dem Bereich „Tannenweg“ und „Birkenweg“ aufgestellten Poller entfernt werden, um eine bessere Erreichbarkeit Ihres Büros zu gewährleisten.

 

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass das Steuerberatungsbüro Oehmann am 05.12.17 in den „Birkenweg 14“ umgezogen ist. Somit sind annähernd ca. 7 Monate vergangen, wobei man bei einer Standortverlegung durchaus damit rechnen kann, dass es zu anfänglichen Unstimmigkeiten und Rückfragen bezüglich der Erreichbarkeit kommt. Die durchaus präsente Lage an der K 121 „Hekeser Straße“ ist in diesem Fall nicht mit dem jetzigen Standort in einer Wohngegend vergleichbar. Vielmehr ist eigentlich davon auszugehen, dass nach einer bestimmten Eingewöhnungsphase die Mandantschaft entsprechend informiert ist, zumal es sich nicht um Laufkundschaft handelt. Sinnvoll wäre es sicher auch, wenn Frau Oehmann die entsprechenden Informationen (z.B. Lageplan Internetseite, E-Mail oder als Beiblatt in Briefen etc.) zur Erreichbarkeit der Mandantschaft zur Verfügung stellen würde, so Bürgermeister Brandt.

 

Bezugnehmend auf die braunen Werbeschilder bleibt festzuhalten, dass wie in der Sitzung vom 18.11.15 mitgeteilt, im Ortsbereich von Berge die von der Gemeinde Berge beschafften und von den jeweiligen Bestellern bezahlten „braunen“ Hinweisschilder durch die Straßenmeisterei Fürstenau (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück) ohne Inkenntnissetzung der Gemeinde Berge entfernt worden sind. Am 13.11.15 hat zusammen mit Vertretern der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Polizei, des Landkreises Osnabrück und der Gemeinde Berge ein Erörterungstermin stattgefunden. Nach Ansicht der Straßenbauverwaltung handelt es sich bei den Schildern um reine „Werbemaßnahmen“, die keine überörtliche Bedeutung aufweisen und somit im Straßenbereich widerrechtlich aufgestellt wurden. Etwaige Hinweise auf Gastronomiebetriebe kämen auch Fahrzeugführern zu Gute und seien damit zu tolerieren. Wenn zukünftig entsprechende Schilder auf Eigentumsflächen des Landes Niedersachsen aufgestellt werden sollen, so ist dies per Nutzungsvertrag und einer Gebühr von 25,00 € zu regeln. Auf gemeindeeigenen Flächen seien keine weiteren Schilder zu entfernen, so lange die Schilder keine Verkehrsbehinderung darstellen.

 

Eine weitergehende Ausschilderung wird als nicht sachgerecht erachtet, da nach hiesiger Auffassung die notwendigen technischen Mittel (Navigationsgeräte, Google Maps etc.) zur Zielführung bei der Mandantschaft vorhanden sein dürften. Fraglich ist allein, ob der gesperrte Weg im Bereich des „Tannenweges“ mit einem Sackgassenschild zu kennzeichnen ist.

 

Die auf dem Verbindungsweg eingebauten Poller sind aufgrund eines Ratsbeschlusses aufgestellt worden. Ferner würde eine Öffnung dieses Verbindungsweges gegen den vorhandenen Ratsbeschluss zur Verkehrsberuhigung des „Tannen- und Wacholderweges“ sprechen. Nach Ansicht der Verwaltung und unter Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes wird es zu einer Reduzierung der Nachfragen zur Erreichbarkeit kommen. Gleichzeitig besteht hier auch eher ein Einzelinteresse an der Öffnung des Verbindungsweges.

 

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Planen + Bauen / Umwelt + Wege durch Frau Oehmann erläutert, geht es ihr nicht mehr um die Entfernung der Poller, sondern hauptsächlich um die Beschilderung zur Erreichbarkeit des Steuerbüros.

 

Durch eine Ausweisung ab dem Verbrauchermarkt „COMBI“ könnte es zu entsprechenden Antragsstellungen durch weitere ortsansässige Betriebe kommen. Diese müssten dann ebenso berücksichtigt werden, so Bürgermeister Brandt.