Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt einstimmig (8 Ja-Stimmen):

 

Vorbehaltlich des Ergebnisses der Baugrundgutachtens wird folgender Beschluss gefasst:

 

1.       Der Rat der Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

2.       Der Rat der Gemeinde Berge stimmt den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.


In der Sitzung vom 18.04.2018 hat der Rat der Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge weist in seiner Fassung der 1. Änderung vom 04.04.2001 den Großteil der Flächen als „eingeschränktes Gewerbegebiet“, den verbleibenden Rest als „Mischgebietsfläche“ aus.


Derzeit ist ein weiterer Bedarf an Gewerbegrundstücken nicht erkennbar, jedoch besteht ein erheblicher Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Mit der derzeitigen planungsrechtlichen Festlegung ist eine reine Bebauung zu Wohnzwecken nicht möglich, da der gewerbliche Nutzungsanteil überwiegen muss. Es ist angedacht, den Bebauungsplan in einem Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) dergestalt zu ändern, dass die als eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) ausgewiesenen Flächen nunmehr als Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden.

 

Der ca. 2,8 ha große Änderungsbereich liegt zwischen der Lingener Straße (L 60) im Süden und der Börsteler Straße (L102) im Norden sowie beidseitig der Straße „Am Tempelskamp“.

 

Planungsanlass ist, dass der Rat der Gemeinde Berge die 2. Änderung des Bebauungplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ beschlossen hat, um die bereits ansatzweise im Änderungsbereich bestehende mischgebietstypische Nutzung aufzugreifen und fortzuentwickeln. Im Änderungsbereich soll dementsprechend insgesamt ein Mischgebiet (MI) festgesetzt werden. Die bislang angedachte Gewerbegebietsnutzung (eingeschränktes Gewerbegebiet GEe) konnte bislang nicht realisiert werden und wird aufgegeben. In Ausführung des obigen Beschlusses, der entsprechenden Gutachten (Schallschutz) und der Prognosen (Immissionen) ist ein Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge erstellt worden, so Bürgermeister Brandt.

 

Es erfolgen Erläuterungen anhand des übermittelten Bebauungsplanentwurfes durch Bürgermeister Brandt. Dieser sieht vor, dass die Grundstücke über eine Ringstraße erschlossen werden. Dieser Entwurf ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und es könnten notwendige Änderungen eingepflegt werden. Ein Vorteil stellt das Bauleitverfahren nach §f 13 a Baugesetzbuch dar. Hierbei kann eine schnellere Umsetzung des Bauleitverfahrens vorgenommen werden, damit die Grundstücke zeitnah erschlossen werden können. Bezüglich der Oberflächenentwässerung steht das Bodengutachten vom Ingenieurbüro Westerhaus aus Bramsche noch aus. Vorab ist aber bereits mit dem Wasserverband Bersenbrück gesprochen worden, dass in den Planungen von einer Verrieselung des Oberflächenwassers auf den Grundstücken ausgegangen wird. Dies ist bereits Bestandteil des bestehenden Bebauungsplanes gewesen.

 

Bürgermeister Brandt erläutert die Festlegung der Traufenhöhe, sowie der Wohneinheiten und der Firsthöhe. Vergnügungsstätten sind hier nicht zulässig und diese Festlegung wird auch mit aufgenommen.