Sitzung: 25.06.2018 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Vorlage: BER/029/2018
Der
Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt einstimmig (8
Ja-Stimmen):
Vorbehaltlich des Ergebnisses der Baugrundgutachtens
wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der
Rat der Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
2. Der
Rat der Gemeinde Berge stimmt den Vorentwürfen der Planzeichnung und der
Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener
Straße“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Derzeit ist ein weiterer Bedarf an Gewerbegrundstücken nicht erkennbar, jedoch
besteht ein erheblicher Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Mit der derzeitigen
planungsrechtlichen Festlegung ist eine reine Bebauung zu Wohnzwecken nicht
möglich, da der gewerbliche Nutzungsanteil überwiegen muss. Es ist angedacht,
den Bebauungsplan in einem Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
dergestalt zu ändern, dass die als eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE)
ausgewiesenen Flächen nunmehr als Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden.
Der
ca. 2,8 ha große Änderungsbereich liegt zwischen der Lingener Straße (L 60) im
Süden und der Börsteler Straße (L102) im Norden sowie beidseitig der Straße „Am
Tempelskamp“.
Planungsanlass
ist, dass der Rat der Gemeinde Berge die 2. Änderung des Bebauungplanes Nr. 10
„Gewerbegebiet Lingener Straße“ beschlossen hat, um die bereits ansatzweise im
Änderungsbereich bestehende mischgebietstypische Nutzung aufzugreifen und
fortzuentwickeln. Im Änderungsbereich soll dementsprechend insgesamt ein Mischgebiet
(MI) festgesetzt werden. Die bislang angedachte Gewerbegebietsnutzung
(eingeschränktes Gewerbegebiet GEe) konnte bislang nicht realisiert werden und
wird aufgegeben. In Ausführung des obigen Beschlusses, der entsprechenden
Gutachten (Schallschutz) und der Prognosen (Immissionen) ist ein Entwurf zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge
erstellt worden, so Bürgermeister Brandt.
Es
erfolgen Erläuterungen anhand des übermittelten Bebauungsplanentwurfes durch
Bürgermeister Brandt. Dieser sieht vor, dass die Grundstücke über eine
Ringstraße erschlossen werden. Dieser Entwurf ist allerdings nicht in Stein
gemeißelt und es könnten notwendige Änderungen eingepflegt werden. Ein Vorteil
stellt das Bauleitverfahren nach §f 13 a Baugesetzbuch dar. Hierbei kann eine
schnellere Umsetzung des Bauleitverfahrens vorgenommen werden, damit die
Grundstücke zeitnah erschlossen werden können. Bezüglich der
Oberflächenentwässerung steht das Bodengutachten vom Ingenieurbüro Westerhaus
aus Bramsche noch aus. Vorab ist aber bereits mit dem Wasserverband Bersenbrück
gesprochen worden, dass in den Planungen von einer Verrieselung des
Oberflächenwassers auf den Grundstücken ausgegangen wird. Dies ist bereits
Bestandteil des bestehenden Bebauungsplanes gewesen.
Bürgermeister
Brandt erläutert die Festlegung der Traufenhöhe, sowie der Wohneinheiten und
der Firsthöhe. Vergnügungsstätten sind hier nicht zulässig und diese Festlegung
wird auch mit aufgenommen.