Sitzung: 25.06.2018 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Vorlage: BER/022/2018
Die Mitglieder des Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege nehmen die Ausführungen und Erläuterungen zur Kennntis und verweisen zur weiteren Beratung an den Rat.
Vor
den Beratungen zum Tagesordnungspunkt verliest der Vorsitzende Gappel ein
Anschreiben der Interessengemeinschaft Tannenweg/Birkenweg. Hierbei geht es um
eine Stellungnahme zur Entfernung der Poller zwischen dem Tannen- und
Birkenweg. Das Anschreiben wird dem Protokoll beigefügt.
Anschließend
übergibt der Vorsitzende Gappel zur Sachverhaltserläuterung das Wort an
Bürgermeister Brandt.
Mit Datum vom 14.05.2018 hat Frau Ursula Oehmann (Steuerberatungsbüro Oehmann) den Antrag gestellt, dass die zwischen dem Bereich „Tannenweg“ und „Birkenweg“ aufgestellten Poller entfernt werden, um eine bessere Erreichbarkeit Ihres Büros zu gewährleisten.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass das Steuerberatungsbüro Oehmann am 05.12.17 in den „Birkenweg 14“ umgezogen ist. Somit sind annähernd ca. 7 Monate vergangen, wobei man bei einer Standortverlegung durchaus damit rechnen kann, dass es zu anfänglichen Unstimmigkeiten und Rückfragen bezüglich der Erreichbarkeit kommt. Die durchaus präsente Lage an der K 121 „Hekeser Straße“ ist in diesem Fall nicht mit dem jetzigen Standort in einer Wohngegend vergleichbar. Vielmehr ist eigentlich davon auszugehen, dass nach einer bestimmten Eingewöhnungsphase die Mandantschaft entsprechend informiert ist, zumal es sich nicht um Laufkundschaft handelt. Sinnvoll wäre es sicher auch, wenn Frau Oehmann die entsprechenden Informationen (z.B. Lageplan Internetseite, E-Mail oder als Beiblatt in Briefen etc.) zur Erreichbarkeit der Mandantschaft zur Verfügung stellen würde, so Bürgermeister Brandt.
Bezugnehmend auf die braunen Werbeschilder bleibt
festzuhalten, dass wie in der Sitzung
vom 18.11.15 mitgeteilt, im Ortsbereich von Berge die von der Gemeinde Berge
beschafften und von den jeweiligen Bestellern bezahlten „braunen“
Hinweisschilder durch die Straßenmeisterei Fürstenau (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich
Osnabrück) ohne
Inkenntnissetzung der Gemeinde Berge entfernt worden sind. Am 13.11.15 hat
zusammen mit Vertretern der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Polizei, des Landkreises Osnabrück und der Gemeinde Berge ein
Erörterungstermin stattgefunden. Nach Ansicht der Straßenbauverwaltung handelt
es sich bei den Schildern um reine „Werbemaßnahmen“, die keine überörtliche
Bedeutung aufweisen und somit im Straßenbereich widerrechtlich aufgestellt
wurden. Etwaige Hinweise auf Gastronomiebetriebe kämen auch Fahrzeugführern zu
Gute und seien damit zu tolerieren. Wenn zukünftig entsprechende Schilder auf
Eigentumsflächen des Landes Niedersachsen aufgestellt werden sollen, so ist
dies per Nutzungsvertrag und einer Gebühr von 25,00 € zu regeln. Auf
gemeindeeigenen Flächen seien keine weiteren Schilder zu entfernen, so lange
die Schilder keine Verkehrsbehinderung darstellen.
Eine weitergehende
Ausschilderung wird als nicht sachgerecht erachtet, da nach hiesiger Auffassung
die notwendigen technischen Mittel (Navigationsgeräte, Google Maps etc.) zur
Zielführung bei der Mandantschaft vorhanden sein dürften. Fraglich ist allein,
ob der gesperrte Weg im Bereich des „Tannenweges“ mit einem Sackgassenschild zu
kennzeichnen ist.
Die auf dem
Verbindungsweg eingebauten Poller sind aufgrund eines Ratsbeschlusses
aufgestellt worden. Ferner würde eine Öffnung dieses Verbindungsweges gegen den
vorhandenen Ratsbeschluss zur Verkehrsberuhigung des „Tannen- und
Wacholderweges“ sprechen. Nach Ansicht der Verwaltung und unter
Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes wird es zu einer Reduzierung der Nachfragen
zur Erreichbarkeit kommen. Gleichzeitig besteht hier auch eher ein
Einzelinteresse an der Öffnung des Verbindungsweges.
Wie
soeben durch Frau Oehman erläutert, geht es ihr nunmehr nicht mehr um die
Entfernung der Poller, sondern hauptsächlich um die Beschilderung zur
Erreichbarkeit des Steuerbüros. Durch
eine Ausweisung ab dem Verbrauchermarkt „COMBI“ kann es zu entsprechenden
Antragsstellungen durch weitere ortsansässige Betriebe kommen. Diese müssten
dann im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes ebenso berücksichtigt werden, so
Bürgermeister Brandt.
Beigeordneter
Moormann möchte wissen, ob von der Straße "Höfener-Esch" ein Eingang zum Steuerbüro möglich bzw.
vorhanden ist, da für den Bereich der Straße "Tannenweg" eine
Verkehrsberuhigung vorgenommen worden ist.
Der
Vorsitzende Gappel erteilt Frau Oehmann das Wort, die daraufhin erklärt, dass
dies nicht möglich bzw. hier kein Eingang vorhanden ist.