Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Feststellungsbeschluss:

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
  2. Die vorliegende 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzbeitrag – Fledermaus-Untersuchung, schalltechnische Beurteilung, Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung Oberflächenentwässerung, Übersichtsplan und Lageplan wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.

 


Ratsherr Imke teilt mit, dass die Änderung sehr begrüßt wird, da damit Erweiterungsmöglichkeiten für die Firma Stöckel geschaffen werden.

 

Beigeordneter Tolsdorf stimmt dem zu.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (17 Ja-Stimmen):