Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem.  § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 32 „Erweiterung Stöckel“ einschließlich Begründung, Umweltbericht inkl. Artenschutzbeitrag, Fledermaus-Untersuchung als Anlage zum Umweltbericht, Schalltechnische Beurteilung, Wasserwirtschaftlicher Voruntersuchung Oberflächenentwässerung und Anlagen wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 beschlossen, auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 32 „Erweiterung Stöckel“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die öffentliche Auslegung statt in der Zeit vom 01.02.2018 bis einschließlich 05.03.2018. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.01.2018 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und liegen den Ratsmitgliedern im Rahmen der Gesamtabwägung zum Satzungsbeschluss zwecks Prüfung und Beschlussfassung vor.  

Folgende Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) liegen den Ratsmitgliedern vor:

 

-           Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 32 „Erweiterung Stöckel“

-           Entwurfsbegründung

-           Umweltbericht inkl. Artenschutzbeitrag

-           Fledermaus-Untersuchung als Anlage zum Umweltbericht

-           Schalltechnische Beurteilung

-           Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung Oberflächenentwässerung und Anlagen

-           Gesamtabwägung.

 

Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 25.04.2018 das Ergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einschließlich der Gesamtabwägung vorgestellt und eingehend erläutert.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):