1.   Dem Ausschuss für Entwicklung und Innovation sind bis zu fünf beratende Mitglieder hinzuzuwählen.

 

2.  Die noch vorzuschlagenden Personen werden als Mitglieder in den Ausschuss für Entwicklung und Innovation berufen.


Ratsfrau Blume erklärt, dass über die hinzuzuwählenden Mitglieder des Ausschusses für Entwicklung und Innovation ebenfalls noch ein Beschluss zu fassen ist.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig: