Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltung: 1

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3   Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träge öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

 

  1. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist der vorläufige Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nach §§ 34 bzw. 36 BNatSchG, Wassertechnische Voruntersuchung und Anlagen und Schalltechnische Beurteilung aufzustellen.

 

  1. Auf der Grundlage des endgültigen Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Herr Desmarowitz von der Ingenieurplanung IPW stellt die angefügte Präsentation zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau vor. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen der Fa. Meurer Verpackungssysteme GmbH Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten geboten werden. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden vorgestellt und erläutert, siehe dazu die Seiten 7 - 11 der Präsentation. Auch das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird vorgestellt. Hier hat sich die Spielvereinigung Fürstenau gemeldet, welche für den Wegfall eines Sportplatzes am Pottebruchstadion die Bereitstellung einer Ersatzfläche erwartet. Dieser Einwand wird berücksichtigt, als Ersatzfläche ist zurzeit der Bolzplatz an der Grundschule Fürstenau vorgesehen. Ein weiterer Einwand wird durch einen Grundstückseigentümer der Kompensationsflächen im Plangebiet erhoben. Der Eigentümer ist bisher nicht bereit seine Flächen der Kompensation zur Verfügung zu stellen. Bis zur öffentlichen Auslegung ist daher zu klären, ob die Flächen genutzt werden können oder anderweitig Ausgleich geschaffen werden muss.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt mehrheitlich (10 Ja-Stimmen,  1 Enthaltung):