Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Feststellungsbeschluss:

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

  1. Die vorliegende 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzbeitrag – Fledermaus-Untersuchung, schalltechnische Beurteilung, Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung Oberflächenentwässerung, Übersichtsplan und Lageplan wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.

 


Herr Desmarowitz von der Ingenieurplanung IPW stellt die angefügte Präsentation zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau vor. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Fa. Stöckel GmbH die Möglichkeit zur Erweiterung gegeben werden. Die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Gesamtabwägung werden eingehend erläutert. Eingegangen sind formelle und redaktionelle Hinweise, die in der Ausarbeitung des Änderungsentwurfs berücksichtigt wurden. Außerdem wurde auf den Artenschutz und den Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung hingewiesen. Eine Kartierung zum Artenschutz ist zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Ausgleichsflächen stehen im Kompensationsflächenpool „Rittergut Lonne“ zur Verfügung. Auch eine wasserwirtschaftliche Vorplanung und schalltechnische Beurteilung ist erfolgt. Stellungnahmen von Bürgern liegen nicht vor.


Der Planungs- Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):