Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.   Der Planung des Ingenieurbüros Westerhaus, Bramsche, hinsichtlich der Erstellung eines Rad-/Wanderweges entlang der Voltlager Straße von der B 214 bis zur Gemeindegrenze Merzen wird zugestimmt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den anderen geplanten  Rad-/ Wanderwegebaumaßnahmen entlang der L 102 einen Proland-Antrag zu stellen.

 


Dipl.-Ing. Westerhaus erläutert anhand einer Übersichtskarte und Lageplänen eingehend den Vorentwurf für die Herstellung eines Wanderweges entlang der L 102. Er führt aus, dass die Maßnahme am Kreisverkehrsplatz B 214 in der Ortslage Schwagstorf beginnt und an der Gemeindegrenze der Samtgemeinde Neuenkirchen endet. In der Regel wird der Wanderweg grundstücksseitig unterhalb der Böschungslinie oder hinter dem bestehenden Entwässerungsgraben geführt. Im Bereich der bebauten Grundstücke wird die Wegefläche jedoch in den bestehenden Seitenraum der L 102 verlagert. Hinsichtlich der Entwässerung ist eine technische Lösung herbeizuführen oder aber im Fall einer fehlenden Entwässerungseinrichtung ist eine Einverständniserklärung der betroffenen Anlieger einzuholen, dass evtl. Niederschlagsabflüsse aus dem Seitenraum und der projektierten Wegefläche aufgenommen werden und ohne Schadensanspruch auf den Grundstücken versickert bzw. abgeleitet werden kann.


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):