Entsprechend des § 28 NGO belehrt Bürgermeister Gans die nachfolgend benannten hinzugewählten Mitglieder zum Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Fürstenau:

 

-       Herr Johannes Fritze

-       Frau Susanne Kasper

-       Herr Jens Ludlage

-       Herr Reinhard Richter

-       Herr Michael Töns

 

über die ihnen nach den §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten und verpflichtet sie per Handschlag vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Fürstenau.