Auf Anfrage von Ratsherrn Höveler, erklärt die Verwaltung, dass für die Unterhaltungspflicht  von Wegen zunächst die Grundstückseigentumsverhältnisse zu klären sind. Der jeweilige Eigentümer ist für die Unterhaltung der Wege zuständig.  Von Ratsherrn Höveler wird der zweite  linksabbiegende Weg von der Straße beginnend hinter den Hausgrundstücken  „Am Klattenpohl“ in Richtung Lengericher Weg angesprochen.  In diesem Bereich sollen Holzungsarbeiten durchgeführt werden und der Weg soll sich in einem schlechten Zustand befinden. 

 

Anmerkung:

 

Lt. Grundbuch sind bei dem v.g. Weg keine Eigentümer ermittelt, d.h. die Anlieger sind für die Unterhaltung des Weges zuständig.