Die Mitglieder des Ausschusses für Entwicklung und Innovation nehmen den Bericht zur Kenntnis.


Samtgemeindebürgermeister Selter erläutert anhand eines Schaubildes den ILEK-Prozess. Die Europäische Union (EU) hat ihre Richtlinien für Fördermittel im Zeitraum von 2007 bis 2013 umgestellt. U. a. sehen diese Richtlinien die Förderung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) vor. Voraussetzung für dieses ILEK ist, dass es im Rahmen einer Bürgerbeteiligung entwickelt wird. Ein durch die Kommune ohne Bürgerbeteiligung aufgestelltes Konzept ist nicht möglich. Die vier Samtgemeinden im nördlichen Osnabrücker Land haben daher im November letzten Jahres begonnen, mit Hilfe von eingeladenen Bürgern ein ILEK zu entwickeln. Mit den acht gebildeten Arbeitskreisen zu verschiedenen Themen deckt das ILEK umfangreiche Gebiete ab. Alle Informationen zum ILEK sind auf der Homepage der Samtgemeinde Fürstenau www.fuerstenau.de beim Thema Rathaus dargestellt.

 

Beigeordneter Trütken schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Entwicklung und Innovation über die Arbeit der Arbeitskreise zu berichten. Die Ausschusssitzung sollte Ende April anberaumt werden, so dass der Ausschuss noch vor der ILEK-Abschlussveranstaltung Ende Mai in Bersenbrück einen Einblick in die geplanten Projekte bekommt. Gleichzeitig bittet er darum, Ratsherrn Sievers zum nächsten Arbeitskreis „Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft, Umwelt & Natur“ einzuladen, da seines Erachtens nach die Samtgemeinde Fürstenau in diesem Arbeitskreis nur mit wenigen Personen vertreten ist.

 

Die Verwaltung sagt die Einladung von Ratsherrn Sievers zu.

 

Stellv. Samtgemeindebürgermeister Nyenhuis hält es für außerordentlich wichtig, sich am ILEK-Prozess zu beteiligen. Die erarbeiteten Konzepte bilden die Grundlage für zukünftige Förderungen.

 

Herr Dr. Heuwinkel unterstützt diese Aussage ausdrücklich. Bei der Beurteilung der Konzepte und damit bei einer möglichen Mittelbewilligung wird insbesondere ein großes Augenmerk auf die Zielstrebigkeit des jeweiligen Antragstellers gerichtet werden.