Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 31 „Bippen Nord-West I“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich Begründung, Umweltbericht inkl. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Schalltechnische Beurteilung zum Gewerbelärm, Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm, Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung, Versickerungsnachweis und ergänzende wasserwirtschaftliche Stellungnahme wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur vorgezogenen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem.  § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Entwurf beschlossen.

3.    Auf der Grundlage des Entwurfs sind die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 08.05.2017 beschlossen, auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 31 „Bippen Nord-West I“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die öffentliche Auslegung statt in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 12.07.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.05.2017 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und liegen den Ausschussmitgliedern mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwecks Prüfung und Beschlussfassung vor. Folgende Planunterlagen (Stand: erneute öffentliche Auslegung) liegen per CD vor:

 

-       Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Bippen Nord-West I“

-       Entwurfsbegründung

Anlagen:

o   Umweltbericht inklusive spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

o   Schalltechnische Beurteilung zum Gewerbelärm

o   Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm

o   Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung

o   Versickerungsnachweis

o   Ergänzende wasserwirtschaftliche Stellungnahme

 

-       Abwägungsvorschlag.

 

Herr Desmarowitz von IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, stellt anhand einer Präsentation das Abwägungsergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor und erläutert es eingehend.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):