Beschluss: Kenntnis genommen

Die unterschiedlichen Punkte werden zur Kenntnis genommen.


In den letzten Sitzungen des Ausschusses und auch des Rates wurde immer wieder von unterschiedlicher Stelle die Thematik von Blühstreifen und Wegerandstreifen angesprochen. Die Diskussion und auch Bürgerfragen zeigen auf, dass hier öffentliche Irritationen bestehen und inhaltlich über zwei unabhängig voneinander, sich jedoch bedingende Angebote zu sprechen ist. Vor diesem Hintergrund soll in der Ausschusssitzung die Thematik und Problematik sachbezogen aufgearbeitet werden. Der Vorsitzende des Landvolks Bippen, Herr Gerrit Dallmann aus Ohrte wird zum Themenkomplex Blühstreifen, Ackerstreifen und Landwirtschaft erläutern und berichten. Herr Ingo Zapp, der sich im Rahmen der gemeindlichen Kooperation mit der möglichen ökologischen Nutzung von Wegerandstreifen, also gemeindlichen Flächen befasst, wird über das Wegerandstreifenprogramm berichten und an einigen ausgewählten Stellen aufzeigen, wo eine ökologische Nutzung von Wegerandstreifen in noch verbesserter Form möglich ist; insbesondere wird auch die Thematik aufgearbeitet, welche Nutzungen des Wegerandstreifens im ökologischen Sinne möglich sind, um hier im Randstreifenbereich auch Kompensation durchzuführen. Kompensation an diesen Standorten bedeutet auch, dass die Gemeinde für Kompensationsmaßnahmen in Baumaßnahmen keinen zusätzlichen Flächenerwerb tätigen muss. Kompensation an solchen Standorten bedeutet jedoch auch, dass der Agrarwirtschaft in dem bestehenden Flächenerwerbswettbewerb keine zusätzlichen/weiteren Flächen entnommen werden.

 

Herr Dallmann berichtet, dass Anlass für seinen heutigen Bericht ein Zeitungsartikel von Juli 2017 ist und er sich dort als Landwirt diffamiert gefühlt hat.

Zunächst erklärt er, dass Umpflügen und Bewirtschaften von Gemeindegrund nicht in Ordnung ist; hier ist aber Kommunikation zwischen den Beteiligten gefordert.

Dann berichtet er, dass er selbst mehr Blühstreifen aussät als er den braucht. In 2016 haben die örtlichen Landwirte beispielsweise 28 Hektar Blühstreifen angelegt; das entspricht etwa einem Drittel der Größe des Dorfes Bippen. Er zeigt hierzu einige Beispielbilder. Zu dem Vorwurf im erwähnten Zeitungsbericht erklärt er, dass es durchaus passieren kann, dass durch Spritzen versehentlich Blühstreifen geschädigt werden, aber Fehler passieren.

Er weist darauf hin, dass jeder in seinem Garten Blühstreifen anlegen kann.

Er erklärt, dass das Mulchen von Wegerandstreifen auch im Hinblick auf die Verbreitung des Jakobs-Kreuzkrauts sehr wichtig ist und hier auch die Gemeinde in der Pflicht ist; eine gewisse Pflege ist erforderlich.

Auf Anfrage von Herrn Wissmann erklärt er, dass es im Rahmen der sog. Greening-Maßnahmen auch Zahlungen für Blühstreifen erfolgen; diese erhält man allerdings nur, wenn spezielles Pflanzen-Mischungen für die Aussaat verwendet werden.

Bürgermeister Tolsdorf stellt klar, dass klar werden muss, dass es sich bei Blühstreifen und Wegerandstreifen um ganz unterschiedliche Themen handelt.

 

Herr Zapp referiert anhand einer Präsentation über Wegerandstreifen als mögliche Kompensationsmaßnahmen und erklärt, dass für diese ganz anderes, genau vorgeschriebenes Saatgut als für Blühstreifen verwendet wird. Es ist Pflege und Monitoring erforderlich; es sollen möglichst keine Disteln oder Jacobs-Kreuzkraut wachsen und es ist genau vorgegeben, wann gemulcht oder gemäht werden darf. Nach einer Analyse aus dem Jahr 2015 werden in Bippen derzeit 6,4 Hektar (226 Teilflächen) der Gemeinde fremdgenutzt. Die Nutzung der Randstreifen zur Kompensation ist ab einer Breite von 2,5 m möglich. Nach erster Einschätzung liegt das Potential bei ca. 120.000 ÖWE. Die Kosten der Umsetzung betragen ca. 4,00 €/ÖWE, der Marktwert liegt bei 5,00 – 6,00 €/ÖWE.

Auf Anfrage von Herrn Brüwer und Frau Eger erklärt Herr Zapp, dass die Kosten für die Erfassung vor Ort ca. 10.000,00 – 20.000,00 € und für den entsprechenden Pflegeplan mit 15.000,00 € betragen; die Kartierung sollte möglichst im Mai / Juni erfolgen. Die Umsetzung dauert ca. ein halbes Jahr.

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt abschließend, dass nicht alle Flächen untersucht werden sollten; die offensichtlich nicht nutzbaren Flächen sollten nicht untersucht werden. Für Planungen und Baumaßnahmen der Gemeinde werden entsprechende Kompensationsflächen benötigt.

 

In diesem Zusammenhang macht er sehr deutlich, dass anonym bei der Gemeinde eingehende Eingaben nicht verfolgt werden. Vor einiger Zeit gab es eine Eingabe, dass auf einer Wiese beim Ferienhausgebiet unvorschriftsmäßig Gülle aufgebracht wurde. Dieser Eingabe lagen heimlich gemachte Fotos bei. Abgesehen davon, dass die Eingabe anonym war, erfolgte das Aufbringen der Gülle nach Vorschrift.