Sitzung: 20.09.2017 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: BIP/040/2017
Die unterschiedlichen Punkte werden zur Kenntnis
genommen.
In den
letzten Sitzungen des Ausschusses und auch des Rates wurde immer wieder von
unterschiedlicher Stelle die Thematik von Blühstreifen und Wegerandstreifen
angesprochen. Die Diskussion und auch Bürgerfragen zeigen auf, dass hier
öffentliche Irritationen bestehen und inhaltlich über zwei unabhängig
voneinander, sich jedoch bedingende Angebote zu sprechen ist. Vor diesem
Hintergrund soll in der Ausschusssitzung die Thematik und Problematik
sachbezogen aufgearbeitet werden. Der Vorsitzende des Landvolks Bippen, Herr
Gerrit Dallmann aus Ohrte wird zum Themenkomplex Blühstreifen, Ackerstreifen
und Landwirtschaft erläutern und berichten. Herr Ingo Zapp, der sich im Rahmen
der gemeindlichen Kooperation mit der möglichen ökologischen Nutzung von
Wegerandstreifen, also gemeindlichen Flächen befasst, wird über das
Wegerandstreifenprogramm berichten und an einigen ausgewählten Stellen
aufzeigen, wo eine ökologische Nutzung von Wegerandstreifen in noch
verbesserter Form möglich ist; insbesondere wird auch die Thematik
aufgearbeitet, welche Nutzungen des Wegerandstreifens im ökologischen Sinne
möglich sind, um hier im Randstreifenbereich auch Kompensation durchzuführen.
Kompensation an diesen Standorten bedeutet auch, dass die Gemeinde für
Kompensationsmaßnahmen in Baumaßnahmen keinen zusätzlichen Flächenerwerb
tätigen muss. Kompensation an solchen Standorten bedeutet jedoch auch, dass der
Agrarwirtschaft in dem bestehenden Flächenerwerbswettbewerb keine
zusätzlichen/weiteren Flächen entnommen werden.
Herr
Dallmann berichtet, dass Anlass für seinen heutigen Bericht ein Zeitungsartikel
von Juli 2017 ist und er sich dort als Landwirt diffamiert gefühlt hat.
Zunächst
erklärt er, dass Umpflügen und Bewirtschaften von Gemeindegrund nicht in
Ordnung ist; hier ist aber Kommunikation zwischen den Beteiligten gefordert.
Dann
berichtet er, dass er selbst mehr Blühstreifen aussät als er den braucht. In
2016 haben die örtlichen Landwirte beispielsweise 28 Hektar Blühstreifen
angelegt; das entspricht etwa einem Drittel der Größe des Dorfes Bippen. Er
zeigt hierzu einige Beispielbilder. Zu dem Vorwurf im erwähnten Zeitungsbericht
erklärt er, dass es durchaus passieren kann, dass durch Spritzen versehentlich
Blühstreifen geschädigt werden, aber Fehler passieren.
Er weist
darauf hin, dass jeder in seinem Garten Blühstreifen anlegen kann.
Er erklärt,
dass das Mulchen von Wegerandstreifen auch im Hinblick auf die Verbreitung des
Jakobs-Kreuzkrauts sehr wichtig ist und hier auch die Gemeinde in der Pflicht
ist; eine gewisse Pflege ist erforderlich.
Auf Anfrage
von Herrn Wissmann erklärt er, dass es im Rahmen der sog. Greening-Maßnahmen
auch Zahlungen für Blühstreifen erfolgen; diese erhält man allerdings nur, wenn
spezielles Pflanzen-Mischungen für die Aussaat verwendet werden.
Bürgermeister
Tolsdorf stellt klar, dass klar werden muss, dass es sich bei Blühstreifen und
Wegerandstreifen um ganz unterschiedliche Themen handelt.
Herr Zapp
referiert anhand einer Präsentation über Wegerandstreifen als mögliche
Kompensationsmaßnahmen und erklärt, dass für diese ganz anderes, genau
vorgeschriebenes Saatgut als für Blühstreifen verwendet wird. Es ist Pflege und
Monitoring erforderlich; es sollen möglichst keine Disteln oder
Jacobs-Kreuzkraut wachsen und es ist genau vorgegeben, wann gemulcht oder
gemäht werden darf. Nach einer Analyse aus dem Jahr 2015 werden in Bippen
derzeit 6,4 Hektar (226 Teilflächen) der Gemeinde fremdgenutzt. Die Nutzung der
Randstreifen zur Kompensation ist ab einer Breite von 2,5 m möglich. Nach
erster Einschätzung liegt das Potential bei ca. 120.000 ÖWE. Die Kosten der
Umsetzung betragen ca. 4,00 €/ÖWE, der Marktwert liegt bei 5,00 – 6,00 €/ÖWE.
Auf Anfrage
von Herrn Brüwer und Frau Eger erklärt Herr Zapp, dass die Kosten für die
Erfassung vor Ort ca. 10.000,00 – 20.000,00 € und für den entsprechenden
Pflegeplan mit 15.000,00 € betragen; die Kartierung sollte möglichst im Mai /
Juni erfolgen. Die Umsetzung dauert ca. ein halbes Jahr.
Bürgermeister
Tolsdorf erklärt abschließend, dass nicht alle Flächen untersucht werden
sollten; die offensichtlich nicht nutzbaren Flächen sollten nicht untersucht
werden. Für Planungen und Baumaßnahmen der Gemeinde werden entsprechende
Kompensationsflächen benötigt.
In diesem
Zusammenhang macht er sehr deutlich, dass anonym bei der Gemeinde eingehende
Eingaben nicht verfolgt werden. Vor einiger Zeit gab es eine Eingabe, dass auf
einer Wiese beim Ferienhausgebiet unvorschriftsmäßig Gülle aufgebracht wurde.
Dieser Eingabe lagen heimlich gemachte Fotos bei. Abgesehen davon, dass die Eingabe
anonym war, erfolgte das Aufbringen der Gülle nach Vorschrift.