Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Die Richtlinie der Stadt Fürstenau für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten wird beschlossen.


Beigeordneter Ehmke verweist auf § 3 (4) der Richtlinie für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten, der wie folgt lautet:

 

„Die Laufzeit der Kredite sollte mit Blick auf eine Refinanzierung aus Abschreibungen unter Berücksichtigung der Lebensdauer der Investitionen gewählt werden, soweit dies im Rahmen der Gesamtdeckung möglich ist.“

 

Von der SPD-Fraktion wird darum gebeten, hier das Wort „sollte“ durch „soll“ oder „muss“ zu ersetzen.

 

Samtgemeindeoberamtsrat Weymann führt dazu aus, dass die Beachtung der Refinanzierung im kameralen Rechnungswesen nicht durchführbar ist, da hier eine Mischfinanzierung vorliegt. Ändern wird sich dieses erst bei Einführung der Doppik.

 

Nach kurzer Aussprache teilt Beigeordneter Ehmke für die SPD-Fraktion mit, dass der Änderungsvorschlag zurückgestellt wird.   


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: