Beschluss: einstimmig

1.   Dem Jugend- und Kulturausschuss sind bis zu fünf beratende Mitglieder hinzuzuwählen.

 

2.   Die von der Trägern der freien Jugendhilfe noch  vorzuschlagenden Personen werden als Mitglieder in den Jugend- und Kulturausschuss berufen.

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig: