Beschluss: einstimmig

Die von den einzelnen Gruppen noch vorzuschlagenden Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter werden als Mitglieder in den Schulausschuss berufen.


Aus terminlichen Gründen sind die entsendenden Gremien nicht in der Lage, ihren Vertreter bis zur konstituierenden Sitzung des Samtgemeinderates zu benennen. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, die hinzuzuwählenden Mitglieder für den Schulausschuss namentlich zu bestimmen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig: