Beschluss: einstimmig

1.   Die Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschussvorsitzenden wird wie folgt festgestellt.

 

2.   Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende bestimmt.

 

 

Schulausschuss (Zugriff SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

 

Vorsitzender: Ratsherr Thale (SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

I.    stellv. Vorsitzender: Ratsherr Geers (CDU/FDP-Gruppe)

II.   stellv. Vorsitzende: Ratsfrau Elbers (SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

 

Werksausschuss (Zugriff CDU/FDP-Gruppe)

 

Vorsitzender: Beigeordneter Bertke (CDU/FDP-Gruppe)

I.    stellv. Vorsitzender: Ratsherr Wolting (SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

II.  stellv. Vorsitzender: Beigeordneter Oldenhage (CDU/FDP-Gruppe)

 

Jugend- und Kulturausschuss (Zugriff SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

 

Vorsitzende: Ratsfrau Wübbe (SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

I.     stellv. Vorsitzender: Stellv. SGBürgermeister Nyenhuis (CDU/FDP-Gruppe)

II.   stellv. Vorsitzender: Ratsherr Schuckmann (SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

 

Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss (Zugriff SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

 

Vorsitzender: Ratsherr Knocks (SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

I.    stellv. Vorsitzender: Ratsherr Imke (CDU/FDP-Gruppe)

II.   stellv. Vorsitzender: Beigeordneter Brandt (SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

 

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (Zugriff CDU/FDP-Gruppe)

 

Vorsitzende: Ratsfrau Krämer (CDU/FDP-Gruppe)

I.    stellv. Vorsitzender: Ratsherr Krone (SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

II.   stellv. Vorsitzender: Ratsherr Ahrens (CDU/FDP-Gruppe)

 

Ausschuss für Entwicklung und Innovation (Zugriff CDU/FDP-Gruppe)

 

Vorsitzende: Ratsfrau Blume (CDU/FDP-Gruppe)

I.    stellv. Vorsitzender: Beigeordneter Brandt (SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe)

II.   stellv. Vorsitzender: Ratsherr Apke (CDU/FDP-Gruppe)


Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliedernzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (Verfahren nach d`Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat.

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.

Da es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei gleich starken Gruppen mit jeweils 16 Sitzen kommt, ergeben sich nach der vorliegenden Berechnung gleiche Höchstzahlen, so dass das Los entscheiden würde.

Gemäß § 51 Abs. 10 NGO kann der Samtgemeinderat einstimmig ein von der Regelung des Absatzes 8 abweichendes Verfahren beschließen.

 

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig:

 

Gemäß § § 51 Abs. 10 NGO wird ein on den Regelungen der Absätze 2, 3, 4, 6 und 8 abweichendes Verfahren beschlossen.

 

                                                (SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. )

 

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig: