I. Der Rat stellt folgende Besetzung der Ausschüsse fest:
1. Schulausschuss
CDU/FDP-Gruppe
1. Beigeordneter Oldenhage
Vertreter: Ratsfrau Blume
2. Ratsherr Ahrens
Vertreter: Ratsfrau Krämer
3. Ratsherr Geers
Vertreter: Ratsfrau Gerner
4. Ratsherr Kolde
Vertreter: Stellv. SGBürgermeister Nyenhuis
5. Ratsfrau Ramler
Vertreter: Beigeordneter Bertke
6. Ratsherr Winter
Vertreter: Ratsherr Hummert
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe
1. Ratsfrau Elbers
Vertreter: Beigeordneter Tolsdorf
2. Ratsherr Knocks
Vertreter: Stellv. SGBürgermeister Lühn
3. Ratsherr Schuckmann
Vertreter: Ratsherr Frantzen
4. Ratsherr Sievers
Vertreter: Ratsherr Krone
5. Ratsherr Thale
Vertreter: Beigeordneter Trütken
6. Ratsfrau Thole
Vertreter: Ratsherr Wolting
7. Ratsfrau Wübbe
Vertreter: Beigeordneter Brandt
2. Werksausschuss
CDU/FDP-Gruppe
1. Beigeordneter Bertke
Vertreter: Ratsherr Apke
2. Beigeordneter Oldenhage
Vertreter: Beigeordneter Spree
3. Ratsherr Gans
Vertreter: Ratsherr Geers
4. Ratsfrau Gerner
Vertreter: Ratsfrau Blume
5. Ratsherr Hummert
Vertreter: Ratsherr Winter
6. Ratsherr Imke
Vertreter: Ratsherr Kolde
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe
1. Ratsherr Frantzen
Vertreter: Ratsfrau Skubsch
2. Ratsherr Sperr
Vertreter: Ratsherr Sievers
3. Ratsherr Thale
Vertreter: Beigeordneter Trütken
4. Ratsfrau Thole
Vertreter: Ratsfrau Elbers
5. Ratsherr Wolting
Vertreter: Ratsfrau Wübbe
3. Jugend-
und Kulturausschuss
CDU/FDP-Gruppe
1. Stellv. SGBürgermeister Nyenhuis
Vertreter: Ratsherr Imke
2. Ratsfrau Gerner
Vertreter: Ratsherr Gans
3. Ratsherr Hummert
Vertreter: Ratsherr Winter
4. Ratsfrau Krämer
Vertreter: Ratsherr Ahrens
5. Ratsfrau Ramler
Vertreter: Ratsherr Apke
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe
1. Ratsfrau Elbers
Vertreter: Ratsherr Speer
2. Ratsherr Frantzen
Vertreter: Stellv. SGBürgermeister Lühn
3. Ratsherr Schuckmann
Vertreter: Ratsherr Sievers
4. Ratsfrau Skubsch
Vertreter: Ratsherr Knocks
5. Ratsherr Thale
Vertreter: Beigeordneter Tolsdorf
6. Ratsfrau Wübbe
Vertreter Beigeordneter Brandt
4. Planungs-,
Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss
CDU/FDP-Gruppe
1. Ratsherr Apke
Vertreter: Beigeordneter Bertke
2. Ratsherr Geers
Vertreter: Beigeordneter Oldenhage
3. Ratsfrau Gerner
Vertreter: Ratsherr Gans
4. Ratsherr Hummert
Vertreter: Ratsherr Winter
5. Ratsherr Imke
Vertreter: Ratsherr Kolde
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe
1. Beigeordneter Brandt
Vertreter: Ratsfrau Wübbe
2. Ratsherr Knocks
Vertreter: Ratsherr Frantzen
3. Ratsherr Krone
Vertreter: Stellv. SGBürgermeister Lühn
4. Ratsherr Sievers
Vertreter: Ratsherr Wolting
5. Ratsfrau Skubsch
Vertreter: Ratsherr Schuckmann
6. Ratsherr Speer
Vertreter: Ratsfrau Thole
6. Finanz-
und Rechnungsprüfungsausschuss
CDU/FDP-Gruppe
1. Beigeordneter Bertke
Vertreter: Ratsfrau Ramler
2. Ratsherr Ahrens
Vertreter: Ratsherr Gans
3. Ratsfrau Blume
Vertreter: Beigeordneter Spree
4. Ratsherr Kolde
Vertreter: Stellv. SGBürgermeister Nyenhuis
5. Ratsfrau Krämer
Vertreter: Beigeordneter Oldenhage
6. Ratsherr Winter
Vertrete: Ratsherr Hummert
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe
1. Beigeordneter Tolsdorf
Vertreter: Ratsfrau Elbers
2. Beigeordneter Trütken
Vertreter: Ratsherr Frantzen
3. Ratsherr Krone
Vertreter: Ratsfrau Skubsch
4. Ratsherr Sievers
Vertreter: Ratsherr Knocks
5. Ratsherr Wolting
Vertreter: Ratsfrau Wübbe
6. Ausschuss
für Entwicklung und Innovation
CDU/FDP-Gruppe
1. Stellv. SGBürgermeister Nyenhuis
Vertreter: Ratsherr Imke
2. Beigeordneter Spree
Vertreter: Ratsherr Geers
3. Ratsherr Apke
Vertreter: Ratsfrau Ramler
4. Ratsfrau Blume
Vertreter: Ratsfrau Gerner
5. Ratsherr Gans
Vertreter: Ratsfrau Krämer
6. Ratsherr Winter
Vertreter: Ratsherr Hummert
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe
1. Stellv. SGBürgermeister Lühn
Vertreter: Ratsherr Thale
2. Beigeordneter Brand
Vertreter: Ratsherr Speer
3. Beigeordneter Tolsdorf
Vertreter: Ratsfrau Elbers
4. Beigeordneter Trütken
Vertreter: Ratsherr Knocks
5. Ratsherr Sievers
Vertreter: Ratsherr Krone
II. Alle Ratsmitglieder einer Gruppe sind berechtigt, sich in den Fachausschüssen gegenseitig zu vertreten.
a)
Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse
Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt, dass in der abgelaufenen Legislaturperiode fünf Ausschüsse gebildet worden sind. Für die neue Wahlperiode soll ein 6. Ausschuss gebildet werden, und zwar „Ausschuss für Entwicklung und Innovation“ mit 11 Mitgliedern und fünf hinzuzuwählenden beratenden Mitgliedern.
Der
Samtgemeinderat beschließt einstimmig (32 Ja-Stimmen, Ratsfrau Gerner ist
während der Abstimmung nicht anwesend):
Für die Wahlperiode 2006/2011 werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Schulausschuss
- Werksausschuss
- Jugend- und Kulturausschuss
- Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss
- Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
- Ausschuss für Entwicklung und Innovation
(SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. )
c)
Anzahl der Mitglieder in den einzelnen
Ausschüssen
Der
Samtgemeinderat beschließt einstimmig (32 Ja-Stimmen, Ratsfrau Gerner ist
während der Abstimmung nicht anwesend):
Die Anzahl der Mitglieder ist gemäß § 51 Abs. 1 NGO gebildeten Ausschüsse beträgt:
1. Schulausschuss = 13 Mitglieder
Dem Schulausschuss gehören gem. § 110 Nds. Schulgesetz zusätzlich 3 Elternvertreter, 3 Lehrervertreter und 3 Schülervertreter stimmberechtigt an
2. Werksausschuss = 11 Mitglieder
3. Jugend- und Kulturausschuss = 11 Mitglieder
Dem Jugend- und Kulturausschuss gehören gem. § 13 AG-KJHG zusätzlich bis zu 5 hinzuzuwählende beratende Mitglieder an.
4. Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss = 11 Mitglieder
5. Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss = 11 Mitglieder
6. Ausschuss für Entwicklung und Innovation = 11 Mitglieder
Dem Ausschuss für Entwicklung und Innovation gehören zusätzlich 5 hinzuzuwählende beratende Mitglieder an.
(SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. )
b)
Festlegung der Zuständigkeiten für die
einzelnen Ausschüsse
Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt, dass die bisherigen Zuständigkeiten in den einzelnen Ausschüssen mitgeteilt worden sind und die Zuständigkeit des neuen Ausschusses in der vorliegenden Aufstellung zu ergänzen ist.
Der
Samtgemeinderat beschließt einstimmig:
Es bleibt bei den bisherigen Zuständigkeiten in den einzelnen Ausschüssen mit der Ergänzung der Zuständigkeiten für den neugebildeten Ausschuss für Entwicklung und Innovation.
(SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. )
d)
Feststellung der Sitzverteilung
Ab dem 01.11.2006 gilt für die Ausschussbildung wieder das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer einschließlich des sogenannten Vorausmandats für den Fall, dass sich eine absolute Mehrheit im Rat nicht im Ausschuss widerspiegeln sollte (§ 51 Abs. 2, 3 und 6 NGO). Bei dem Verfahren Hare-Niemeyer wird zur Ermittlung der Zahl der auf eine Fraktion oder Gruppe entfallenden Ausschusssitze die Zahl der Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe dividiert durch die Zahl der Mitglieder aller Fraktionen und Gruppen und das Ergebnis multipliziert mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Ausschusssitze; jede Fraktion oder Gruppe enthält so viele Sitze wie sich für sie ganze Zahlen (vor dem Komma) ergeben und verbleibende Sitze werden nach den höchsten Zahlenbruchteilen (nach dem Komma) verteilt. Wenn dabei eine Fraktion oder Gruppe mit absoluter Mehrheit im Rat diese Mehrheit nicht auch im Ausschuss erhält, wird ihr vor Verteilung von Sitzen nach Zahlenbruchteilen zunächst ein zusätzlicher Sitz zugeteilt. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, dass der Samtgemeindebürgermeister zu ziehen hat.
Für die Besetzung der Ausschussvorsitze findet gemäß § 51 Abs. 8 NHO weiterhin das Verfahren d`Hondt Anwendung.
Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:
a) CDU/FDP-Gruppe = 16 Sitze
b) SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe = 16 Sitze
Bei einer Ausschussbesetzung mit 11 Mitgliedern ergeben sich für beide Gruppen jeweils 5 Mitglieder. Die Vergabe des 11. Sitzes erfolgt durch Losentscheid.
Bei einer Ausschussbesetzung mit 13 Mitgliedern ergeben sich für beide Gruppen jeweils 6 Mitglieder. Die Vergabe des 13. Sitzes erfolgt durch Losentscheid.
Nach § 51 Abs. 10 NGO kann auch ein abweichendes Verfahren beschlossen werden. In diesem Fall ist vorab ein Grundsatzbeschluss zu fassen.
Von beiden Gruppensprechern wird erklärt, dass sie sich vorab darauf verständigt haben.
Der
Samtgemeinderat beschließt einstimmig:
Gemäß § 51 Abs. 10 wird ein von den Regelungen der Absätze 2, 3, 4, 6 und 8 abweichendes Verfahren beschlossen.
(SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. )
Der
Samtgemeinderat beschließt einstimmig:
Für die Besetzung der Ausschüsse wird die folgende Sitzverteilung festgestellt:
1. Schulausschuss (13 Mitglieder)
CDU/FDP-Gruppe 6 Sitze
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe 7 Sitze
2. Werksausschuss (11 Mitglieder)
CDU/FDP-Gruppe 6 Sitze
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe 5 Sitze
3. Jugend- und Kulturausschuss (11 Mitglieder)
CDU/FDP-Gruppe 5 Sitze
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe 6 Sitze
4. Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss (11 Mitglieder)
CDU/FDP-Gruppe 5 Sitze
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe 6 Sitze
5. Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (11 Mitglieder)
CDU/FDP-Gruppe 6 Sitze
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe 5 Sitze
6. Ausschuss für Entwicklung und Innovation (11 Mitglieder)
CDU/FDP-Gruppe 6 Sitze
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe 5 Sitze
(SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. )
e) Benennung der Mitglieder
und Vertreter der einzelnen Ausschüsse
Von den Gruppenvorsitzenden werden die Mitglieder und Vertreter benannt.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig: