Beschluss: einstimmig

Beigeordneter Lühn wird zum Stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister gewählt.

 

                                    (SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. )

 

Auf Befragen erklärt Beigeordneter Lühn, dass er die Wahl annimmt.


Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt, dass die Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters sich ebenfalls nach den Vorgaben des § 48 NGO richtet, wobei getrennte Wahlvorgänge stattfinden. Nach der Neuregelung des § 61 Abs. 6 NGO wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Samtgemeindebürgermeister, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Samtgemeinde, bei der Einberufung des Rates und des Samtgemeindeausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

Aus den Vorschlägen der Gruppen ist deutlich geworden, dass nur zwei gleichberechtigte und gleichrangige Vertreter gewählt werden sollen, so dass sich eine Abstimmung über den dritten Stellvertreter erübrigt.

 

Beigeordneter Spree schlägt für die CDU/FDP-Gruppe vor,

 

            Beigeordneten Johannes Nyenhuis zum Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters

 

zu wählen.

 

Beigeordneter Trütken schlägt für die SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe vor,

 

            Beigeordneten Rudolf Lühn zum Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters

 

zu wählen.

 

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig:

 

Beigeordneter Nyenhuis wird zum Stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister gewählt.

 

                                    (SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. )

 

Auf Befragen erklärt Beigeordneter Nyenhuis, dass er die Wahl annimmt.

 

                                    (SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. )


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig: