Beschluss: einstimmig

Die Anzahl der Beigeordneten des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Fürstenau wird gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 NGO um zwei Beigeordnete erhöht, so dass der Samtgemeindeausschuss für die kommende Wahlperiode aus dem Samtgemeindebürgermeister und acht Beigeordneten besteht.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig: