Beschluss: einstimmig

Samtgemeindebürgermeister Selter fragt Ratsherrn Alfons Bertke, ob er gemäß § 68 Abs. 1 NGO als ältestes anwesendes Ratsmitglied bereit ist, die Wahl zu leiten. Weiterhin stellt er die Frage, ob es evtl. ältere Ratsmitglieder gibt. Ratsherr Bertke erklärt sich als ältestes anwesendes Ratsmitglied bereit, die Leitung der Sitzung zu übernehmen. Er führt aus, dass gemäß § 68 Abs. 1 NGO der Rat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode wählt.

Gemäß § 31 Abs. 1 NGO besteht der Rat aus den Ratsfrauen und Ratsherren und dem Bürgermeister. Durch die Formulierung des § 43 Abs. 1 NGO, wonach der Rat „aus seiner Mitte“ die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden wählt, ist geregelt, dass alle dem Rat angehörenden Mitglieder, d.h. auch der Samtgemeindebürgermeister, Ratsvorsitzender sein können.

Die Wahl selbst erfolgt nach den Vorgaben des § 48 Abs. 1 und 2 NGO. Danach wird schriftlich gewählt. Wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt und niemand widerspricht, wird durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Um die Geheimhaltung besonders zu schützen, ist eine Wahlkabine aufgestellt worden.

Ratsherr Bertke stellt die Frage, ob es Vorschläge gibt.

 

Ratsherr Trütken teilt folgendes mit:

„Erlauben Sie mir bitte, in meinen ersten Ausführungen im neuen Rat auch ein paar persönliche Worte. Am 10.09.2006 haben die Bürgerinnen und Bürger in Berge, Bippen und Fürstenau einen neuen Samtgemeinderat gewählt. Das Ergebnis hat zu neuen Mehrheitsverhältnissen in der Samtgemeinde geführt. Der Rat besteht nun nicht mehr aus einer Mehrheitsfraktion, einer Minderheitsfraktion und dem Bürgermeister, sondern aus zwei gleich starken Gruppen und dem neuen Bürgermeister. Hier noch einmal einen Gruß an unseren alten Bürgermeister Helmut Kamlage.

Nimmt man das Wahlergebnis ernst, so gibt es zwei Folgerungen:

 

1.   Die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde erwarten, dass wir die Herausforderungen gemeinsam angehen.

2.   Die Positionen sollten nach dem Ergebnis der Ratswahl kooperativ verteilt werden, d.H. zwei gleichberechtigte stellv. Bürgermeister, gemeinsame Regelung der Vorsitze in den Ausschüssen und bedingt durch das leicht bessere Abschneiden der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen den Ratsvorsitz für diese Gruppe und die 1. Stellvertretung für die CDU/FDP-Gruppe

 

Unsere Gruppe nimmt dieses Wahlergebnis sehr ernst. In allen öffentlichen Äußerungen haben wir uns zur Verantwortung für die Samtgemeinde bekannt und damit unsere Bereitschaft zur Kooperation verkündet. Sie werden Verständnis dafür haben, dass diese Bereitschaft für mich, als knapp unterlegenem Bewerber für das Bürgermeisteramt, an mancher Stelle etwas schwer ist. Trotzdem bin ich bereit, den für mich emotional tragischen Wahlausgang und alle damit verbundenen Gefühle hinter die Sache zurückzustellen. Im Sinne der Samtgemeinde kann es im Rat nicht um die Befriedigung persönlicher Wünsche und Eitelkeiten gehen, sondern immer nur um das Wohl der Samtgemeinde und den bekundeten Wählerwillen.

In Bezug auf die stellv. Bürgermeister sind wir uns über die Parteigrenzen hinweg schnell einig geworden und auch die Ausschussbesetzung haben wir kooperativ geregelt.

Der erste Schritt für unsere Gruppe – für mich persönlich ein schwerer Schritt – war es, Zeichen des Entgegenkommens zu setzen. Dies geschah mit der Zustimmung für den neu zu bildenden Ausschuss und – sie gestatten mir die kleine Ergänzung, bei der Stadt mit der einstimmigen Wahl Peter Selters zum Stadtdirektor.

Nun hat die CDU-FDP-Gruppe gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Selter den nächsten Schritt getan und wird der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen mit etwas mehr als 50 % der Wählerstimmen, den 1. Ratsvorsitzenden zuzusprechen, auch wenn dann jemand aus der CDU seine Gefühle und Wünsche hinter das Wohl der Samtgemeinde und den bekundeten Wählerwillen zurückstellen muss.

Dieses Wahlverhalten vollzieht demokratische Gepflogenheiten nach und signalisiert Kooperationsbereitschaft.

In diesem Sinne werden wir uns für einen kooperativen Politikstil im Rat einsetzen, was allerdings nicht im Widerspruch zu harten aber fairen Auseinandersetzungen in der Sache steht.“

Ratsherr Trütken spricht der CDU/FDP-Gruppe für die Kooperation den Dank der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen aus und schlägt für die SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe vor,

 

                        Ratsherrn Rudolf Lühn zum Ratsvorsitzenden

 

zu wählen.

 

Ratsherr Spree trägt vor, dass die CDU aus ihrer Sicht bei der Kommunalwahl am 10.09. ein „schmerzliches“ Ergebnis eingefahren hat und über das nachzudenken ist. Es ist jedoch kein Grund, in Demut zu verfallen, sondern selbstbewusst die vor ihr liegenden Aufgaben anzugehen. Eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit Herrn Samtgemeindebürgermeister Selter ist für die CDU/FDP-Gruppe nicht nur eine Herzensangelegenheit, sondern Verpflichtung. Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit soll auch mit der SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe erfolgen. Die Vorgespräche haben gezeigt, dass das auf Augenhöhe möglich ist. Durch den Vorsprung von 171 Stimmen seitens der SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe muss die CDU/FDP-Gruppe auf einen eigenen Kandidaten für den Ratsvorsitzenden verzichten und wird somit den Vorschlag der SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe, Ratsherrn Lühn zum Ratsvorsitzenden zu wählen, mittragen.

 

Ratsherr Bertke stellt fest, dass somit nur ein Wahlvorschlag vorliegt.

 

Der Samtgemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode 2006/2011 einstimmig

 

                        Ratsherrn Lühn zum Ratsvorsitzenden.

 

 

Auf Befragen erklärt Ratsherr Lühn, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich bei beiden Gruppen für das einstimmige Votum. Es sei für ihn Verpflichtung, dieses Amt gut auszuüben.