Beschluss: einstimmig

1.  Für die Dauer der Wahlperiode (01.11.2006 – 31.10.2011) obliegen der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister

 

a)  die repräsentative Vertretung der Stadt Fürstenau

b)  der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss

c)  die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses ein­schließlich der Aufstellung des Tagesordnung

     im Benehmen mit dem Stadtdirektor

d)  die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbe­lehrung.

 

2.  Samtgemeindebürgermeister Peter Selter wird für die Dauer der Wahlperi­ode (01.11.2006 – 31.10.2011) als nebenamtlicher Stadtdirek­tor der Stadt Fürstenau in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

                                                       (St/StR/04/2006 vom 07.11.2006, S. )

 

Auf Befragen erklärt Stadtdirektor Selter, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.

Bürgermeister Gans spricht Stadtdirektor Selter die Glückwünsche des Rates aus und überreicht ihm die Ernennungsurkunde.


Samtgemeindebürgermeister Selter nimmt in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales Platz.


Der Stadtrat beschließt einstimmig: