Beschluss: einstimmig

1.    Dem Jugend- und Kulturausschuss sind bis zu vier beratende Mitglieder hinzuzuwählen.

 

2.    Die von den Trägern der freien Jugendhilfe noch vorzuschlagenden Personen werden als Mitglieder in den Jugend- und Kulturausschuss berufen.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig: