1. Dem Jugend- und Kulturausschuss sind bis zu vier beratende Mitglieder hinzuzuwählen.
2. Die von den Trägern der freien Jugendhilfe noch vorzuschlagenden Personen werden als Mitglieder in den Jugend- und Kulturausschuss berufen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig: