Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Samtgemeindeoberamtsrat Weymann verweist auf § 61 Abs. 6 NGO, wonach der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters wählt, die sie/ihn bei der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und bei der repräsentativen Vertretung der Stadt sowie bei der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vertreten. Aus den Vorschlägen der Fraktionen ist deutlich geworden, dass nur zwei Stellvertreter gewählt worden sollen, so dass sich eine Abstimmung über den dritten Stellvertreter erübrigt.

 

Erster stellv. Bürgermeister

 

Beigeordneter Oldenhage schlägt für die CDU-Fraktion vor,

 

            Beigeordneten Krieger zum Ersten stellv. Bürgermeister

 

zu wählen.

 

Beigeordneter Knocks schlägt für die SPD-Fraktion vor,

 

            Beigeordneten Lühn zum Ersten stellv. Bürgermeister

 

zu wählen.

 

Die vorzunehmende Wahl ist schriftlich durchzuführen.

 

Der Vorsitzende bestimmt

 

Ratsherrn Ahrens (CDU) und

Ratsherrn Vorderstraße (SPD)

 

zu Stimmzählern und die Verteilung der Stimmzettel sowie das Einsammeln und Auszählen der Stimmzettel vorzunehmen und ihm das Ergebnis vorzulegen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Ergebnis über die Wahl des Ersten stellv. Bürgermeisters wie folgt lautet:

 

11 Ja-Stimmen für den Beigeordneten Krieger

10 Ja-Stimmen für den Beigeordneten Lühn.

 

Auf Befragen erklärt Beigeordneter Krieger, dass er die Wahl annimmt.

 

Von den Fraktionen und der Verwaltung werden Herrn Ersten stellv. Bürgermeister Krieger Glückwünsche ausgesprochen.

 

Zweiter stellv. Bürgermeister

 

Beigeordneter Lühn erklärt, dass, nachdem er in der Vergangenheit schon zweimal durch den „Scheuersack“ gezogen wurde, für das Amt des Zweiten stellv. Bürgermeisters nicht zur Verfügung steht. Er bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Wählerinnen und Wählern der Stadt Fürstenau, die seiner Partei und ihm persönlich ein so hervorragendes Wahlergebnis ermöglicht haben. Noch nie in der Geschichte der Stadt gab es bei Kommunalwahlen ein so gutes Ergebnis für die SPD. Dafür ein Dankeschön.

Weiter führt Beigeordneter Lühn folgendes aus: „Wie eigenwillig wurde nun hier und heute dieses Wahlergebnis von den politischen Mitbewerbern der CDU, hier uns gegenüber, interpretiert. Die Wahl eines CDU-Bewerbers zum Ersten stellv. Bürgermeister zeigt eine hochgradige Ignoranz des Wahlergebnisses. Ich weiß nicht, ob den zwei Damen und neun Herren, die uns hier gegenüber sitzen, überhaupt bewusst ist, was sie mit dieser Wählerverhöhnung anrichten?

Wenn man über Politverdrossenheit und als Folge daraus über geringe Wahlbeteiligung schimpft, brauchen die Mitglieder der CDU-Stadtratsfraktion nicht mehr nach Berlin oder Hannover zeigen. Sie brauchen nur an ihre eigene Brust klopfen.

In Berge und Bippen wird man in der nächsten Woche zeigen, wie man einen Rat aufstellt, der in schwierigen Zeiten vertrauensvoll zusammenarbeiten soll.

Es soll nun der Zweite stellv. Bürgermeister gewählt werden. Als einen solchen wollten die Wähler der Stadt Fürstenau mich nicht sehen.

Ich stehe für dieses Amt nicht zur Verfügung.“

 

Beigeordneter Oldenhage erwidert, dass die CDU-Fraktion nach wie vor zu dem Wort steht, Beigeordneten Rudi Lühn als Zweiten stellv. Bürgermeister mitzuwählen.

 

Beigeordneter Knocks erklärt, dass klar zum Ausdruck gebracht worden ist, dass Beigeordneter Lühn für das Amt des Zweiten stellv. Bürgermeisters nicht zur Verfügung steht.

 

Beigeordneter Oldenhage äußert, dass die CDU-Fraktion keinen eigenen Vorschlag macht und das Amt des Zweiten stellv. Bürgermeisters bis in das Jahr 2007 hinein unbesetzt bleibt.