Der Rat der Stadt Fürstenau bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion folgende Ratsmitglieder gemäß § 56 Abs. 3 NGO für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:
CDU-Fraktion
1. Bürgermeister Gans
2. Beigeordneter Freye
3. Beigeordneter Krieger
4. Beigeordneter Oldenhage
SPD-Fraktion
1. Beigeordneter Ehmke
2. Beigeordneter Knocks
3. Beigeordneter Lühn
Die Berechnungsalternativen sind allen Ratsmitgliedern zugesandt worden. Bei sechs Beigeordneten und Bürgermeister führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:
CDU-Fraktion = 4 Beigeordnete
SPD-Fraktion = 3 Beigeordnete
Ratsherr Oldenhage benennt für die CDU-Fraktion folgende Beigeordnete:
1. Bürgermeister Gans
2. Ratsherr Freye
3. Ratsherr Krieger
4. Ratsherr Oldenhage
Ratsherr Knocks benennt für die SPD-Fraktion folgende Beigeordnete:
1. Ratsherr Ehmke
2. Ratsherr Knocks
3. Ratsherr Lühn
Der Stadtrat beschließt
einstimmig: