Beschluss: einstimmig

Der Rat der Stadt Fürstenau bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion folgende Ratsmitglieder gemäß § 56 Abs. 3 NGO für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:

 

CDU-Fraktion

 

1.   Bürgermeister Gans

2.   Beigeordneter Freye

3.   Beigeordneter Krieger

4.   Beigeordneter Oldenhage

 

SPD-Fraktion

 

1.   Beigeordneter Ehmke

2.   Beigeordneter Knocks

3.   Beigeordneter Lühn

 


Die Berechnungsalternativen sind allen Ratsmitgliedern zugesandt worden. Bei sechs Beigeordneten und Bürgermeister führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

CDU-Fraktion                         =          4 Beigeordnete

SPD-Fraktion                          =          3 Beigeordnete

 

Ratsherr Oldenhage benennt für die CDU-Fraktion folgende Beigeordnete:

 

1.   Bürgermeister Gans

2.   Ratsherr Freye

3.   Ratsherr Krieger

4.   Ratsherr Oldenhage

 

Ratsherr Knocks benennt für die SPD-Fraktion folgende Beigeordnete:

 

1.   Ratsherr Ehmke

2.   Ratsherr Knocks

3.   Ratsherr Lühn

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig: