Gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 28 NGO weist der bisherige Bürgermeister Reinhold Schröder alle Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 25 – 27 obliegenden Pflichten durch Verlesen der jeweiligen Texte hin. Diese Pflichten umfassen:

 

                                    § 25 – Amtsverschwiegenheit

                                    § 26 – Mitwirkungsverbot

                                    § 27 – Treuepflicht.

 

Der bisherige Bürgermeister Reinhold Schröder verabschiedet sich in aller Form von den Mitgliedern des Rates der Stadt Fürstenau und erklärt, dass es ihm Spaß gemacht habe, für die Stadt Fürstenau tätig gewesen zu sein und mit den Mitgliedern des Stadtrates zusammengearbeitet zu haben. Es sei sein selbst gewählter Wille gewesen, für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Fürstenau nach 30-jähriger Tätigkeit nicht wieder anzutreten. Er wünscht dem neugewählten Stadtrat eine glückliche Hand und führt weiter aus, dass 2003 das Jahr der Bibel war und in Jeremia 29.7 folgender Text steht: „Suchet der Stadt Bestes und betet für sie zum Herrn; denn in ihrem Wohl liegt euer Wohl“.