Beschluss: einstimmig

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau

für das Wirtschaftsjahr 2005 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von                   1.638,22 €

abzüglich Ergebnisverwendung                                                                                27.323,18 €

und der Lagebericht werden festgestellt.

 

Der Jahresverlust 2005 ist mit dem Gewinnvortrag 2004

in Höhe von                                                                                                             173.327,57 €

 

zu verrechnen.

 

Der Gewinnvortrag für das Wirtschaftsjahr 2006                                                                              

beträgt somit                                                                                                           147.642,61 €      

 

                                                              (SG/SGR/03/2006 vom 12.10.2006, S. )

 

Weiterhin beschließt der Samtgemeinderat einstimmig (29 Ja-Stimmen, Samtgemeindebürgermeister nimmt während der Abstimmung in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales Platz:

 

Dem Werkleiter wird für das Wirtschaftsjahr 2005 Entlastung erteilt.


Bezüglich der Prüfung, ob eine Eigenkapitalverzinsung auch bei einem Jahresverlust vorgenommen werden kann, teilt die Sozietät Dr. Johannlükens/Andrews mit Schreiben vom 11.10.2006 folgendes mit:

„Eine Eigenkapitalverzinsung stellt grundsätzlich eine Ergebnisverwendung dar. Da der Schmutzwasserbereich seit einigen Jahren defizitär ist und auch im Wirtschaftsjahr 2005 keine positiven Überschüsse erwirtschaften konnte, ist hier mangels Gewinnerzielung eine Eigenkapitalverzinsung ausgeschlossen.

Sollte dennoch eine Zahlung des Schmutzwasserbereichs an den Samtgemeindehaushalt erfolgen, so kann dies zum einen nur eine Kapitalrückzahlung sein. Hier ist ein satzungsändernder Beschluss notwendig, oder aber es handelt sich um eine Darlehensgewährung des Eigenbetriebes an die Samtgemeinde. Hier unterstelle ich, dass dies nicht gewollt ist.“

 

Ratsherr Oldenhage trägt vor, dass bei der Abteilung „Regenwasser“ seit Jahren ein Guthaben besteht und er der Meinung ist, dass seitens des Samtgemeinderates überlegt werden sollte, bei den neuen Gebührenbescheiden für 2007 den Bürgern ein Teil dieses Guthabens zukommen zu lassen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (30 Ja-Stimmen):