Sitzung: 12.10.2006 Samtgemeinderat
Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift SG/SGR/02/2006 vom 29.06.2006 genehmigt ist.
Sitzung: 12.10.2006 Samtgemeinderat
Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift SG/SGR/02/2006 vom 29.06.2006 genehmigt ist.