Sitzung: 29.06.2006 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltung: 1
Vorlage: FG 20/039/2006
Der
I. Nachtragshaushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2006,
der
a) im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 246.600
€
von 8.265.300
€
auf 8.511.900
€
erhöht,
die Ausgaben um 5.381.200
€
von 9.298.400
€
auf 14.679.600
€
erhöht,
den Fehlbedarf um 5.134.600
€
von 1.033.100
€
auf 6.167.700
€
erhöht,
b) im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 121.500
€
von 2.567.700
€
auf 2.446.200
€
vermindert,
c) den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht ändert,
d) Verpflichtungsermächtigungen nicht
veranschlagt,
e) den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber
dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
f) den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht
ändert,
wird beschlossen.
Samtgemeindeoberamtsrat Weymann trägt vor, dass die RWE vor einiger Zeit eine Nachforderung an Stromkosten für die IGS in Höhe von 170.000,-- € zusätzlich einen Anpassungsbetrag in Höhe von 50.000,-- € für das laufende Jahr in Rechnung gestellt hat. Nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt wurde festgestellt, dass ein Betrag in Höhe von 70.000,-- € nicht erstattungsfähig ist. Es muss ein Betrag von 150.000,-- € im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Der Landkreis Osnabrück beteiligt sich nach einem Schlüssel an diesen Kosten mit 70 %. Die Nachzahlung für 2005 und der Anpassungsbetrag für 2006 belasten den Haushalt 2006, so dass nunmehr ein finanzieller Spielraum nicht mehr vorhanden ist.
Nach Aussprache beschließt der
Samtgemeinderat mit 28 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung: